956 Genossenschaftsbanken an Bundesbank-Umfrage beteiligt – Weitere Fusionen zu erwarten
Genossenschaftsbanken Verfremdungsursache Größenwahn
Fusion Genossenschaftsbanken. Wie lange haften Vorstand und Aufsichtsrat
Wer irrtümlich angenommen hat, die Fusionswelle unter den Volks- und Raiffeisenbanken habe mit 850 Geno Banken ihr Ende erreicht wurde getäuscht. Anfang der 90er Jahre verfolgte der BVR in einem Strategiepapier das Ziel, die seiner Zeit noch bestehenden 3.000 Volks- und Raiffeisenbanken auf 850 bis 1.000 „abzuschmelzen“. 2022 sind noch 814 selbstständige Bankgenossen übrig geblieben. Tendenz stark abnehmend.
Nachdem der Scheitelpunkt der Fusionswelle Ende 90er Anfang der 2000er Jahre erreicht schien, konnte man annehmen, dass „Druckfusionen durch Wertberichtigungen“ weitestgehend der Vergangenheit angehören würden. Selten waren Verschmelzungen betriebswirtschaftlich geboten, rechtlich gesehen waren
Genossenschaftsverbände: Fusionen ohne Wertermittlung und Wertausgleich?
Das Geschäftsmodell Bankgeschäft in der Rechtsform eingetragene Genossenschaft befindet sich am Scheideweg. Es geht und das große Ganze, den kooperativen Wandel, die Zeitenwende. Auch die Genossenschaftsbanken müssen sich auf die Genossenschaftsidee zurückbesinnen, welche die Bedürfnisse des Genossenschaftsmitgliedes vor Ort befriedigen. igenos fordert einen sofortigen radikalen Kurswechsel und den Stopp der unsinnigen Zusammenführung vieler kleinerer Bankgenossenschaften zu immer größeren Milliardenbanken. Größe ist nicht die richtige Antwort auf die digitale Transformation. Im Gegenteil. Das Wundermittel für das genossenschaftliche Marktwesen heißt Diversifikation, Kooperation, schlanke Strukturen und ein neuer, genossenschaftlich geprägter Führungsstil. Ohne eine radikale Änderung der strategischen Ausrichtung verschlafen die Genossenschaftsbanken nicht nur …
Kalkulierter Selbstmord von Genossenschaftsbanken
„Gesamtmitglieder-Votum“ für Genossenschaftsbanken
Im Bereich der deutschen Genossenschaftsbanken grassiert eine sozial-ökonomische Seuche namens Fusionitis. Das Krankheitsbild beruht auf einer Regelung des Genossenschaftsgesetzes, das es Kooperativen mit mehr als 1.500 Mitgliedern erlaubt, statt der obligatorischen Generalversammlung sogenannte Vertreterversammlungen zu organisieren. Die genossenschaftliche Mitgliedschaft als Souverän soll also seine fundamentalen Entscheidungsbefugnisse abgeben und auf „Vertreter“ übertragen.
Die “rote Karte” für Genossenschaftsbanken Teil 1
Um kein unrealistisches Bild vom Zustand des genossenschaftlichen Bankensektors zu vermitteln sei vorab festgehalten: Hier und da gibt es noch die kleinen und dennoch erfolgreich wirtschaftenden Bankinstitute. Mit ihrer Generalversammlung weisen sie ein basisdemokratisches Organ auf. Die Mitglieder interessieren sich für das Geschehen in ihrer Genossenschaft und wirken daran mit. Der Vorstand handelt mitgliederorientiert und (§ 1 des GenG beachtend) dem Förderauftrag verpflichtet. Diesen Instituten ist zu bescheinigen, Kooperative im Sinne des Genossenschaftsgesetzes zu sein.
Verband der Regionen. Zwölf GenoBank -Fusionen für 2020 angemeldet
Genossenschaftsbanken die Enteignung der Mitglieder durch eine Fusion
Die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden Mitglieder der Volksbank Musterstadt eG. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden im Verhältnis 1:1 in Geschäftsguthaben der Volksbank Musterstadt eG umgetauscht. 200 Euro bleiben immer 200 Euro, auch wenn der Wertanteil erheblich höher ist. Das ausgewiesene Vermögen der Raiffeisenbank Musterdorf eG beträgt einschließlich der Geschäftsguthaben Ende des Jahres die stolze Summe von 10, 719 Millionen Euro. Eigentümer dieses Vermögens sind allein die Mitglieder dieser Bank. Jeder einzelne der 4.500 Geschäftsanteile zu je 200 Euro hat dabei einen Vermögenswert von ca. 2.405 Euro.
Aber die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG erhalten nach Zustimmung zur Fusion nur die von ihnen selbst eingezahlten Geschäftsanteile angerechnet, also pro Anteil 200 Euro. Wer nun fünf oder zehn Geschäftsanteile hält, verliert sogar das fünf- oder zehnfache des Vermögenswertes. Wir reden hier mal eben über Beträge in der Größenordnung von 10.000,-€ bis 20.000,-€
Die Differenz von 2.205 Euro pro Anteil geht ansonsten in das Eigentum der Volksbank Musterstadt eG über und zwar ersatzlos.