Der Förderauftrag als Maßstab für Entscheidungen

Genossenschaften haben seit mehr als 175 Jahren eine besondere Rolle in der Wirtschaft. Sie verbinden wirtschaftliches Handeln mit demokratischer Mitbestimmung und gemeinschaftlicher Verantwortung. Der Förderauftrag bildet dabei das Fundament. Die Einhaltung des Förderauftrags wird seitdem von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden überwacht. Solange Genossenschaften ihren Mitgliedern einen klar erkennbaren Nutzen bieten, behalten…
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Vom Grundsatz zur Praxis: Was der Förderauftrag wirklich bedeutet

In den vergangenen Tagen haben sich die GenoNachrichten intensiv mit dem rechtlichen Fundament der Genossenschaft beschäftigt. Mehrere Beiträge erinnerten daran, dass die eingetragene Genossenschaft keine gewöhnliche Unternehmensform ist, sondern eine eigene wirtschaftliche Idee verkörpert. Ausgangspunkt dieser Überlegungen war der erste Paragraph des Genossenschaftsgesetzes. Dort wird festgelegt, dass der Zweck der…
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Zentralisierung und Verantwortung der Prüfungsverbände

Die genossenschaftliche Organisation beruht traditionell auf der Nähe zwischen Mitgliedern und Unternehmen. Mitglieder sind nicht nur Kapitalgeber, sondern zugleich Nutzer der Leistungen der Genossenschaft und Träger ihrer demokratischen Struktur. Mit zunehmender Größe von Genossenschaften verändert sich dieses Verhältnis jedoch. Wenn Institute immer größer werden, steigen Mitgliederzahlen und räumliche Ausdehnung erheblich.…
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Förderauftrag und Fusionen

16.März 2026 Fusionen und Verschmelzungen gehören seit vielen Jahren zu den prägenden Entwicklungen im genossenschaftlichen Bankensektor. Aus zahlreichen regionalen Instituten sind größere Banken entstanden, die teilweise über mehrere Regionen hinweg tätig sind. Solche Entwicklungen werden häufig mit wirtschaftlichen Argumenten begründet – etwa mit steigenden regulatorischen Anforderungen, Kostendruck, Digitalisierung oder dem…
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Der Förderauftrag – Kompass des Genossenschaftsrechts

Bullay, den 13.März 2026. Die Genossenschaft unterscheidet sich von anderen Unternehmensformen durch ihren gesetzlichen Zweck. Nach § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes besteht ihre Aufgabe darin, die Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Dieser Förderauftrag bildet den rechtlichen Kern der genossenschaftlichen Organisation. Aus diesem gesetzlichen Zweck folgt eine klare Verpflichtung…
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Genossenschaft ohne Förderung? Ein stiller Systembruch

Nürnberg, den 12.02.2026. „Genossenschaft“ klingt nach Gemeinschaft, Mitbestimmung und Vorteil für alle. Doch bei vielen Volks- und Raiffeisenbanken bleibt davon immer weniger übrig.Während die Rücklagen der Banken wachsen, erhalten die Mitglieder kaum spürbare Vorteile. Im Gegenteil: Sie haften weiterhin mit ihren Geschäftsanteilen, ohne jemals am aufgebauten Vermögen beteiligt zu sein.Das…
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Demokratie wagen – statt verwalten

Berlin, den 27.01.2026. Am Abend des 27. Januar 2026, im Anschluss an den 12. Bundeskongress „Genossenschaftliche Energiewende“ in Berlin, war die Bühne groß: Beim Jahresempfang der deutschen Genossenschaften sprach Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin im BMWE und Mittelstandsbeauftragte.Die Worte über die Bedeutung der Genossenschaften fielen erwartbar positiv – und doch blieb bei vielen Zuhörerinnen und Zuhörern Irritation…
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Zukunftschancen von Genossenschaften 

Bonn, 3. Dezember 2025 (geno) „Die einzige unerlässliche Besonderheit jeder eG ist die Art und Weise der Mitgliederförderung. Sie erfolgt seit 1867 mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes, dessen Kunden die Mitglieder zugleich sind.“ Das erklärte der Bonner Rechtsanwalt und Genossenschafts-Experte, Marcus Geschwandtner, in einem Fachbeitrag.  Einem „Aussterben der eG“ sei individuell…
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Quo vadis  Volks- und Raiffeisenbanken:  Bevor Sie als Mitglied / Vertreter einer Fusion zustimmen,  lesen Sie bitte dieses kostenfreie E-book.

Bullay / Karlsruhe den 24.11.2025. Wer bei einer Fusion nur über „Synergien“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ spricht, aber nicht über die inneren Werte der Geschäftsanteile, Rücklagen und Alternativen, verfehlt den Geist der Genossenschaftsidee. Diese gravierenden Versäumnisse unterlaufen Vorständen und Aufsichtsräten jedoch fast regelmäßig. Ebenso regelmäßig lassen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände solche Versäumnisse unbeanstandet.…
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