Bullay, den 11.06.2026. Was ist eine Genossenschaft im Jahr 2026? Die Frage klingt auf den ersten Blick einfach. Tatsächlich berührt sie jedoch den Kern einer Rechtsform, die heute mehr als 22 Millionen Mitglieder zählt und zu den wichtigsten wirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen Deutschlands gehört.
Das Genossenschaftsgesetz beantwortet diese Frage seit über 150 Jahren mit bemerkenswerter Klarheit. Nach § 1 GenG besteht der Zweck einer Genossenschaft in der Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Doch wie wird dieser gesetzliche Förderauftrag heute verstanden? Welche Bedeutung hat er für Genossenschaftsbanken, Wohnungsgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere genossenschaftliche Unternehmen?
Welche Rolle spielen Beteiligungen und Tochtergesellschaften nach § 1 Abs. 2 GenG?
Wer trägt Verantwortung dafür, dass der Förderauftrag dauerhaft eingehalten wird?
Und welche Zukunft hat die genossenschaftliche Selbstverwaltung in einer Zeit zunehmender Konzentrations- und Verbundstrukturen?
Diesen Fragen widmet sich der „Genossenschaftliche Verfassungsdialog 2026/2027“.
In den kommenden Wochen werden Bundestagsfraktionen, Bundesministerien, Aufsichtsbehörden, genossenschaftliche Spitzenorganisationen, Prüfungsverbände sowie Wissenschaftler um eine Stellungnahme zu ausgewählten Grundsatzfragen des Genossenschaftsrechts gebeten.
Ziel ist nicht die Bewertung einzelner Unternehmen oder aktueller Einzelfälle. Ziel ist vielmehr die Dokumentation der unterschiedlichen Auffassungen darüber, was die Rechtsform Genossenschaft heute ausmacht und welche Bedeutung dem gesetzlichen Förderauftrag zukommt.
Die Antworten sollen vollständig und unverändert dokumentiert und anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden.
Die GenoNachrichten werden ihre Leser über den Fortgang des Dialogs informieren und ausgewählte Stellungnahmen veröffentlichen.
Denn die Zukunft der Genossenschaft entscheidet sich letztlich an einer einfachen Frage:
Wem dient die Genossenschaft?
Die Antwort auf diese Frage berührt nicht nur einzelne Unternehmen, sondern das Selbstverständnis der gesamten genossenschaftlichen Idee.
Weitere Informationen zum aktuellen Diskussionsstand sind hier zum kostenlosen Download hinterlegt. Leicht verständlich aufbereitet für Politiker, Richter, Rechtsanwälte, Verbandsmitarbeiter, Genossenschaftsvorstände, Aufsichtsräte, Genossenschaftsmitglieder und deren Vertreter.
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