Bullay, den 9. Juli 2026.Wenn Genossenschaftsbanken in Schieflage geraten, berichten Medien meist über Verluste, Vorstände, riskante Geschäftsmodelle und Sanierungsmaßnahmen. Das ist richtig. Wer Verantwortung trägt, muss sich Fragen gefallen lassen.
Doch bei Genossenschaftsbanken greift diese Betrachtung häufig zu kurz. Denn Verluste entstehen selten erst in dem Jahr, in dem sie öffentlich sichtbar werden. Sie sind meist Ergebnis von Kreditentscheidungen, Immobilienfinanzierungen, Beteiligungen oder Geschäftsmodellen, die über Jahre aufgebaut wurden. Deshalb reicht es nicht, erst dann nach Verantwortung zu fragen, wenn der Sanierungsfall bereits eingetreten ist.
Bei einer Genossenschaftsbank endet die Verantwortungsfrage nicht im Vorstandsbüro. Sie führt weiter zum gesetzlichen Prüfungsverband.
In den vergangenen Monaten und Jahren wurden mehrere Schieflagen im genossenschaftlichen Bankensektor öffentlich bekannt. Berichtet wurde über hohe Garantiesummen, ausfallgefährdete Immobilienkredite, Notfusionen, Beteiligungskonstruktionen und Geschäftsmodelle, die mit dem klassischen Bild einer regionalen Volks- oder Raiffeisenbank kaum noch etwas zu tun haben.
Solche Berichte benennen Zahlen, Verluste und Verantwortliche. Meist stehen Vorstände und Managemententscheidungen im Mittelpunkt.
Doch eine Frage wird erstaunlich selten gestellt:
► Wie konnte sich ein später so kritisch bewertetes Geschäftsmodell über Jahre unter den Augen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung entwickeln?
Genossenschaftsbanken sind keine gewöhnlichen Banken. Genobanken sind nicht nur Kreditinstitute. Sie sind eingetragene Genossenschaften. Für sie gilt nicht nur das Kreditwesengesetz, sondern auch das Genossenschaftsgesetz.
Das ist kein formaler Unterschied. Die Rechtsform eG beruht auf Mitgliederförderung, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Mitglieder sind nicht bloß Kunden. Sie sind Träger der Genossenschaft. Vorstand und Aufsichtsrat verwalten das Vermögen nicht für sich selbst, sondern im Interesse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder.
Gerade deshalb unterliegen Genossenschaften einer besonderen Pflichtprüfung. Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören. Der Prüfungsverband ist nicht bloß ein frei gewählter Dienstleister. Er ist Träger der gesetzlichen Prüfung.
Diese Prüfung betrifft nicht nur den Jahresabschluss. Sie umfasst auch die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Vermögenslage, die Einrichtungen und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Bei einer Genossenschaft muss dabei immer auch gefragt werden, ob die Geschäftsführung noch dem Förderauftrag und dem Interesse der Mitglieder dient.
Wo war der Prüfungsverband? Wenn ein riskantes Geschäftsmodell über Jahre aufgebaut wurde, stellt sich deshalb zwangsläufig die Frage nach der Prüfung.
Wurde die Entwicklung erkannt?
Wurde sie beanstandet?
Wurde auf Risiken hingewiesen?
Wurde nachverfolgt, ob Hinweise umgesetzt wurden?
Wurde geprüft, ob das Geschäftsmodell noch zum Förderauftrag einer Genossenschaftsbank passte?
Wurde ausreichend zwischen Bankinteressen, Verbundinteressen und Mitgliederinteressen unterschieden?
Diese Fragen richten sich nicht pauschal gegen Prüfungsverbände. Aber sie ergeben sich aus dem System selbst.
Denn das genossenschaftliche Prüfungsmonopol existiert nicht, um Verbände zu stärken. Es existiert im Genossenschaftsgesetz und soll Genossenschaften, Mitglieder und Gläubiger schützen. Wenn aber trotz Pflichtprüfung über Jahre Risiken anwachsen, darf die öffentliche Diskussion nicht bei der Frage stehen bleiben, welcher Vorstand welche Entscheidung getroffen hat.
Dann muss auch gefragt werden, ob der gesetzliche Prüfungsverband seine Schutzfunktion tatsächlich erfüllt hat.
Sicherungsfonds und Fehlanreize. In der Diskussion über Sanierungsfälle wird gelegentlich darauf hingewiesen, dass Sicherungssysteme Fehlanreize schaffen können: Wenn eine Bank weiß, dass im Notfall ein Sicherungsfonds einspringt, könnte dies die Vorsicht schwächen.
Diese Frage ist berechtigt. Aber sie muss weitergeführt werden. Im Notfall springt der Sicherungsfonds ein. Das weiß nicht nur die einzelne Bank. Das wissen auch Prüfungsverband, Sicherungseinrichtung und Verbund.
Gerade deshalb darf die Verantwortung nicht erst dann diskutiert werden, wenn Verluste öffentlich werden. Sie muss dort beginnen, wo Risiken über Jahre entstehen: in der Geschäftsführung, in der Aufsicht durch den Aufsichtsrat, aber eben auch in der gesetzlichen Prüfung und Prüfungsverfolgung durch den Verband.
Denn gerade um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, gibt es die genossenschaftliche Pflichtprüfung. Sie soll nicht erst nach dem Schaden beschreiben, was geschehen ist. Sie soll dazu beitragen, dass Risiken rechtzeitig erkannt, beanstandet und korrigiert werden.
Wenn dennoch über Jahre riskante Geschäftsmodelle entstehen, lautet die entscheidende Frage nicht nur: „Warum hat der Vorstand das getan?“ Sondern auch:
► Warum wurde es nicht früher wirksam beanstandet, begrenzt oder korrigiert?
Prüfung darf nicht zur Routine werden. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung darf keine jährlich wiederkehrende Formalie sein. Sie darf nicht nur Bilanzen lesen, Kennzahlen prüfen und Berichte erstellen. Sie muss die tatsächliche Entwicklung der Genossenschaft erfassen.
Gerade bei Genossenschaftsbanken ist das anspruchsvoll. Sie sind Kreditinstitute, aber zugleich Mitgliederorganisationen. Sie müssen bankaufsichtlich stabil sein, aber auch genossenschaftlich ordnungsgemäß geführt werden.
Eine Bank kann betriebswirtschaftlich wachsen und dennoch ihre genossenschaftliche Identität verlieren. Ein Geschäftsmodell kann bilanziell lange tragfähig erscheinen und dennoch mit dem Förderauftrag einer regionalen Mitgliederbank immer weniger zu tun haben.
Wenn eine Genossenschaftsbank über Jahre Immobilien-, Beteiligungs- oder Konzernstrukturen aufbaut, muss deshalb geprüft werden, ob diese Entwicklung noch zur Rechtsform passt. Es reicht nicht, erst dann Fragen zu stellen, wenn der Markt kippt, Sicherheiten neu bewertet werden oder Verluste sichtbar werden.
Die entscheidende Frage: Die öffentliche Berichterstattung über Schieflagen von Genossenschaftsbanken ist notwendig. Aber sie bleibt aber unvollständig, solange sie die Besonderheit der Rechtsform eG ausblendet.
Bei einer Genossenschaftsbank kommt neben Vorstand, Aufsichtsrat, Bankenaufsicht und Sicherungssystem eine weitere Ebene hinzu: der gesetzliche Prüfungsverband. Deshalb sollte künftig bei jedem größeren Sanierungsfall einer Genossenschaftsbank gefragt werden:
► Welcher Prüfungsverband war zuständig?
► Was wurde in den Vorjahren geprüft?
► Welche Risiken wurden erkannt?
► Welche Beanstandungen wurden ausgesprochen?
► Welche Prüfungsverfolgung fand statt?
► Wurde geprüft, ob das Geschäftsmodell noch dem Förderauftrag und den Mitgliederinteressen entsprach?
Erst wenn diese Fragen gestellt werden, wird die Besonderheit der Genossenschaft ernst genommen. Denn Verluste entstehen selten über Nacht. Geschäftsmodelle wachsen über Jahre. Risiken werden aufgebaut, geduldet, übersehen oder falsch eingeschätzt. Gerade deshalb muss die Verantwortung dort hinterfragt werden, wo das Genossenschaftsgesetz Kontrolle vorsieht: bei der Pflichtprüfung und beim Prüfungsverband.
igenos kommt zu folgendem Fazit.
► Wer über Schieflagen von Genossenschaftsbanken berichtet, darf nicht nur nach den Vorständen fragen. Er muss auch nach dem Prüfungsverband fragen.
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