Fusion Genossenschaftsbanken – rechtliche Folgen für Vorstand und Aufsichtsrat

Volks- und Raiffeisenbanken firmieren, bis auf wenige Ausnahmen, in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Hauptamtlicher Geschäftsleiter einer solchen Genossenschaftsbank kann nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) nur werden, wer einerseits Mitglied der Genossenschaft ist und gleichzeitig deren Vorstand. Der gewählte Vorstand ist gegenüber den Mitgliedern…
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Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft muss unabhängig sein

Großhabersdorf, 19.August 2019. Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft muss unabhängig sein. Eine Genossenschaft befindet sich immer im Gemeinschaftseigentum der Mitglieder, unter denen mindestens drei Mitglieder ausgewählt werden, die als Aufsichtsräte die Tätigkeit des Vorstands überwachen und den anderen Genossenschaftsmitgliedern Bericht erstatten. Wichtig ist, der Aufsichtsrat einer Genossenschaft muss unabhängig und kompetent sein.…
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