Geno-Banken Fusionen Missachtung der Informationspflicht

Bei einer Verschmelzung von zwei oder mehr Genossenschaftsbanken erfolgt stets die Übertragung des Bankgeschäftes und zusätzlich das gesamte, während des Bestehens der übertragenden Genossenschaft angesammelte Vermögen an die aufnehmende Genossenschaftsbank über. Die Mitglieder erhalten keinerlei Entschädigung, ihre Mitgliedschaft geht zusammen mit ihren Geschäftsguthaben auf die aufnehmende Genossenschaft über.  Gegen dieses…
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Genossenschaftsbanken Fusionen und Haftungsfragen – die Geno-Revolution

Berlin, Bullay, Moselkrampen den 20.03.2023/igenos. Wie in den Genonachrichten vom 17.März 2023 ausführlich behandelt, haben es sich die genossenschaftlichen Prüfungsverbände in der Vergangenheit in ihren Verschmelzungsbericht sehr einfach gemacht. Oder steckt doch mehr dahinter? Wurden einzelne Genossenschaften von ihren Verbänden totgeprüft? Fest steht Vorstände und Aufsichtsräte sind den Empfehlungen der Verbände…
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Banken Fusion Haftungsfalle für Genossenschaftsorgane

Banken Fusion Haftungsfalle für Genossenschaftsorgane. Die Genossenschaftsverbände „beraten“ und „prüfen“ ob ihre Beratungsleistungen auch umgesetzt werden . Die Haftungsrisiken liegen jedoch allein bei den Genossenschaftsorganen. Dieser Beitrag wurde am 26.04.2023 upgedated+++ Wer angenommen hat, die Fusionswelle bei den Genossenschafts banken habe mit 1.000 Instituten ihr Ende erreicht, sieht man sich…
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