Genossenschaften Betrug zum Nachteil der Mitglieder?

Allgemein

Die Schädigung des Vermögens oder der Betrug zum Nachteil der Mitglieder gilt es zu vermeiden, denn dies belastet nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch den guten Ruf der Genossenschaften in der Gesellschaft insgesamt.“ 

Quelle DGRV

Dieser Beitrag befasst sich mit den zu Universalbanken gewordenen Volks- und Raiffeisenbanken.
Wer als Mitglied oder Vertreter einer solchen Genossenschaftsbank verantwortlich für sich und die von ihm vertretenen Mitglieder entscheiden will, braucht bei einem
Fusionswunsch des Vorstands exakte Informationen.
Wer verantwortlich über die Geschicke seiner Genossenschaft und über das der Gesamtheit der Mitglieder gehörende Genossenschaftsvermögen entscheiden soll, muss wissen, wie es um Alternativen zum Wunsch des Vorstands nach Verschmelzung steht.
Wer an einer Abstimmung teilnimmt, sollte auf eine geheime Abstimmung bestehen.  Offene Abstimmung mit Handzeichen fördern den „Herdentrieb“ und schüren die Angst vor möglichen Nachteilen durch persönliche Abhängigkeiten.

Offiziell wird in der Genossenschaftsorganisation das Hochglanzbild vom „mündigen“ Mitglied gepflegt.  BVR, Genossenschaftsverbände und willige Bankvorstände sorgen allerdings mit ihren persönlichen Eigeninteressen dafür, dass zwischen Behauptung und Wirklichkeit Welten liegen.

Wird die Rechtsform Genossenschaft von diesen Universalbanken dazu benutzt um genossenschaftliche Kapitalakkumulation zu betreiben. Wird das Mitgliedervermögen genossenschaftlich umgelagert? Anstatt die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederförderung zu verfolgen werden den Genossenschaftsmitgliedern die Früchte ihrer Mitgliedschaft vorenthalten. Der genossenschaftliche Förderauftrag und das Identitätsprinzip werden missachtet. 

Wenn Vorstand und Aufsichtsrat ihren Genossenschaftsmitgliedern eine Fusion auf Augenhöhe empfehlen, um das bisher angesammelte Genossenschaftsvermögen an einer andere Genossenschaftsbank übertragen zu können, kann nach Ansicht von igenos der Verdacht der Untreue aufkommen. Das heißt, wenn die Organe es versäumen ihre Mitglieder über andere, mitgliederfreundlichere Alternativen zur Fusion aufzuklären. 

Zusammenfassung: Die Schädigung des Vermögens oder der Betrug zum Nachteil der Mitglieder gilt es zu vermeiden, denn dies belastet nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch den guten Ruf der Genossenschaften in der Gesellschaft insgesamt.“ 
Dass die Fusionspolitik von oben gesteuert wird, lässt sich belegen. Welche Rolle spielen der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), die kreditgenossenschaftlichen Verbände, die BaFin und die Bundesbank? Sind die EU Vorgaben  (Regulatorik) für kleine und mittlere  Genossenschaftsbanken wirklich von Relevanz?  Was wird aus den Interessen der Mitglieder? 

Eine Fusion führt immer zur Auflösung der übergebenden Genossenschaft. Es gibt jedoch Alternativen. Jede Bankgenossenschaft kann als Bürgergenossenschaft weitergeführt werden indem lediglich das Bankgeschäft abgegeben, also übertragen oder verkauft wird. Das über Generationen angesparte Genossenschaftsvermögen bleibt dabei vor Ort erhalten. 500 kleine und mittlere Genossenschaftsbanken sind akut in ihrer Existenz gefährdet. Es ist an der Zeit die BVR Fusionspolitik in Frage zu stellen und zu handeln. Im Sinne und Interesse der Genossenschaftsmitglieder empfiehlt igenos e.V. eine offene Informationspolitik und den konstruktiven Dialog.

Was spricht dagegen wenn die kleineren und mittleren Genossenschaftsbanken einen eigenen Prüfungsverband gründen und sich der CoopGo Bewegung anschließen?
Geeignete IT-Dienstleister aus dem GAD Wettbewerbsumfeld sind vorhanden.

Literaturempfehlung: www.contenta.de  weitere Infos:  www.igenos.dewww.genossenschaftswelt.de, www.fusion-raiffeisenbank.de 

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