genoleaks 19.04.2018.  Der Whistleblower Plattform wurde eine interne Unterlage zugespielt, die als Fahrplan für eine Bankenfusion zu verstehen ist.  Diese Vorlage setzen  Genossenschaftsverbände  ein um die geplanten Fusionen der Genossenschaftsbanken vorzubereiten und abzuwickeln.  

Eine Ablehnung der Fusionsvorschläge durch die „Vertreterversammlung“  kommt in diesem Dokument  nicht vor. Die Verbände gehen anscheinend von einer Zustimmung ihres Fusionsvorhaben aus.  Hier leisten Vorstand und Aufsichtsrat die notwendige Vorarbeit.
Branchenkenner sprechen hier von „Druckfusionen“ mittels „Wertberichtigung“.  Das Verfahren ist einfach. Der Prüfungsverband zweifelt an der Werthaltigkeit,  der zur Absicherung ausgegebener Kredite angesetzten Sicherheiten.  Kann das Mitglied keine „Nachsicherung“anbieten,  werden die Kredite als zweifelhafte Forderung gebucht. Somit verschlechtert sich das Betriebsergebnis der Bank und die BaFin wird eingeschaltet.  Der Vorstand  muss dies nun abwägen, ob er sich für die Mitgliederinteressen oder für seine Eigeninteressen einsetzt.  Im letzteren Fall geht es um lukrative Pensionszusagen und/oder einen Anstellungsvertrag in der übernehmenden Genossenschaft oder um eine Abberufung durch die BaFin.  

Was die Fusion für die Mitglieder wirklich bedeutet wird mit keinem Wort erklärt. Die bestehende Genossenschaft wird aufgelöst, das komplette Genossenschaftsvermögen wird „übergeben“ oder anders ausgedrückt, an die übernehmende Bank verschenkt. Das erfolgt ohne die Mitglieder auch nur ansatzweise über  die vorhandenen Werte und Alternativen zu informieren. Es geht darum keine Begehrlichkeiten zu wecken – so der offizielle Sprachgebrauch, der auch bei Wohnbau- und Molkereigenossenschaften bekannt ist. 

Jede Genossenschaftsbank einfach in eine Bürgergenossenschaft umgewandelt werden. Von Ihren Mitgliedern. Ein Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung reicht aus.  Die Mitglieder der Genossenschaft beschließen eine Satzungsänderung, eine Änderung ihres Geschäftszweck und gliedern das Bankgeschäft aus.
Die Banklizenz wird zurückgegeben – die Bank bleibt als unselbständige Zweigstelle erhalten. So bleibt die Genossenschaft in der Hand ihrer Mitglieder. Damit bleibt das Geld der Genossenschaft  im Ort und kann zur Förderung der Mitglieder eingesetzt werden. So einfach geht Genossenschaft.

Die von genoleaks aufgedeckte Fließbandabfertigung sieht dagegen anders aus. Wie lange die neue übernehmende Bank noch Selbständig ist – wird nicht garantiert. Die Auswirkungen und das Ende der Fusionswelle ist noch nicht abzusehen.

Fusion Aus <Genossenschaftsbank 1> und <Genossenschaftsbank 2> wird künftig <Genossenschaftsbank 3>

Die Vertreterversammlungen der <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> haben am <TT.MM.JJJJ> mehrheitlich für eine Fusion gestimmt. Der Vorstand der durch die Fusion geschaffenen <Genossenschaftsbank 3> blickt mit Stolz auf die Geschichte beider Banken. Mit der Fusion entsteht eine starke Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von <XX> Euro und rund <XX> Mitarbeitern. Das neue Geschäftsgebiet besteht aus <XX> Geschäftsstellen und <XX> SBGeschäftsstellen.

Was geschieht nun?

Zwei starke Partner

Im <Monat> <JJJJ> haben sich die Aufsichtsräte und Vorstände der <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> über die Aufnahme von Fusionsgesprächen verständigt.

Als Ergebnis möchten beide Genossenschaftsbanken im <Monat> <JJJJ> fusionieren. Eine ähnliche geschäftspolitische Ausrichtung und die wirtschaftlich gesunden Fundamente beider Banken ermöglichen den Zusammenschluss zu einer modernen Regionalbank.

Die Etappen der Fusion

•Absichtserklärung

•Information der Vertreter beider Banken über die Fusionsabsicht

•Vertreterabende zur Fusion 1/5

•Information der Mitglieder und Kunden über die Fusion auf den Internetseiten und über Briefe und Handzettel

•Beschlussfassende Vertreterversammlung

•Juristische Fusion: Eintragung in das Genossenschaftsregister

•Start der gemeinsamen Website

•Technische Fusion

Vorteile durch die Fusion für Sie

Wir steigern unsere Leistung für unsere Kunden, Mitglieder, Mitarbeiter und für die Region. Die Bündelung der Kräfte schafft eine leistungs- und wettbewerbsfähige genossenschaftliche Regionalbank mit einer sicheren Zukunft. Profitieren Sie von noch mehr Geschäftsstellen und Kundennähe. Als <Genossenschaftsbank 3> können wir durch Spezialisierungen und ein erweitertes Leistungsspektrum noch besser auf die Anliegen unserer Kunden und Mitglieder eingehen.

Das sind die Neuerungen

Unser neuer Name

<Genossenschaftsbank 2> ist die übernehmende Genossenschaft, die übertragende Genossenschaft ist <Genossenschaftsbank 1>. Die aus der <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> entstehende Bank heißt <Genossenschaftsbank 3>.

Sie soll den Zusatz <Musterstadt 1 – Musterstadt 2> bekommen, um die Verbundenheit zu unserer gemeinsamen Region, den Menschen, Mitgliedern und Kunden vor Ort zu zeigen. Als Genossenschaftsbank werden wir auch nach der Fusion an den genossenschaftlichen Werten festhalten.

Internetauftritt und Online-Banking

Einen einheitlichen Internetauftritt gibt es mit der Eintragung der Fusion in das Genossenschaftsregister am <TT.MM.JJJJ>. Unsere neue Domain lautet <www.mustergenossenschaftsbank.de>. Das Design und die Funktionen unserer Internetseite ändern sich nicht. Sie werden auch Ihr Online-Banking an gewohnter Stelle finden. Ihre Zugangsdaten bleiben gültig. Wenn Sie für das Online-Banking die VRBankingApp nutzen, überschreiben Sie die eingetragene Bankleitzahl mit der Bankleitzahl der neuen <Genossenschaftsbank 3>. Auf Facebook können Sie uns ab dem <TT.MM.JJJJ> unter dem Namen <Mustergenossenschaftsbank> finden.

Öffnungszeiten

Wichtiger Hinweis: Vom <TT.MM.JJJJ> bis zum <TT.MM.JJJJ> findet die technische Zusammenführung der beiden Banken statt. In dieser Zeit stehen Ihnen unsere SB-Angebote wie Geldautomaten, Kartenzahlungsmittel und das Online-Banking nicht zur Verfügung. Daher bitten wir Sie, sich vorab mit Bargeld zu versorgen und Zahlungen rechtzeitig anzuweisen. Die Geschäftsstellen in <Musterstadt 1> und <Musterstadt 2> sind aufgrund der technischen Umstellungsarbeiten am <TT.MM.JJJJ> geschlossen. Alle übrigen Geschäftsstellen der 2/5 <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> sind wie gewohnt geöffnet.

Unsere neuen Öffnungszeiten ab dem <TT.MM.JJJJ>:

Geschäftsstelle 1:

Geschäftsstelle 2:

Geschäftsstelle 3:

Die neue Adresse unserer Hauptstell
<Genossenschaftsbank 3>
Sitz: <Musterstraße X, XXXXX Musterstadt>

Telefon: <XXXXX XXXX-XX>, Fax: <XXXXXX XXXX-XX>

E-Mail: <info@mustergenossenschaftsbank.de>

Internet: <www.mustergenossenschaftsbank.de>

Das gilt es beim Banking zu beachten.

Bankleitzahl und BIC Die Bankleitzahl der neuen <Genossenschaftsbank 3> lautet: <XXX XXX XX>. Der einheitliche BIC (Bank Identifier Code) ist: <XXXXXXXXXX>. Die Kunden der jetzigen <Genossenschaftsbank 1> erhalten die neue Bankleitzahl und den neuen BIC zum <TT.MM.JJJJ>. Für die Kunden der <Genossenschaftsbank 2> ändert sich nichts. Alle Kunden werden schriftlich über ihre neuen Bankverbindungsdaten informiert.  Hier finden Sie das vollständige Dokument: 

Zu diesem Beitrag entwickelt  sich eine interessante Diskussion über die Rolle und Funktion der BaFin. Um die Aussagen von Georg Scheumann zu bestätigen haben wir hier ein original GenoLeaks Protokoll eingestellt.   GenoLeaks  sammelt Insider Informationen aus der Genossenschaftspraxis und wertet dieses aus.

++++update: 15.2.2019  igenos e.V. hat auch die für  2019 geplanten Banken-Fusionen ausgewertet und bietet für jede Fusion einen umfassenden Bericht als  kostenfreies download an.

ANMERKUNG Eine kritische Berichterstattung zur Fusionswelle der Genossenschaftsbanken findet häufig nicht statt. Dafür entstehen immer mehr Internetseiten, die sich aktiv mit dem „Fusionsdiktat“ befassen und dieses kritisch hinterfragen. 

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14 Kommentare.

  • […] Ein Beispiel liefern die kleinen und Mittleren Genossenschaftsbanken. Wie erleben eine  strukturpolitische Flächenbereinigungen, die sich aus der Fusionspolitik ergeben. Dieses geschieht mit staatlicher Unterstützung. Entweder durch die Bafin oder durch die […]

  • […] des stellvertretenden Vorstandschefs Siegfried Mehring schon jetzt zwölf Fusionen angemeldet. Das die Fusionspolitik von den Verbänden gesteuert wird, ist kein Geheimnis. Der Genossenschaftsverband der Regionen ist selbst durch diverse Fusionen entstanden. Zuletzt […]

  • […] den Schritt in Richtung Selbstverwaltung gehen. Es handelt sich um Genossenschaften, deren rechtliche Selbstständigkeit  in den nächsten Jahren im hohen Maße gefährdet sind.        […]

  • […] und das “Desinteresse” der Genossenschaftsmitglieder gezielt ausgenutzt um die Mitglieder auszupündern? Die Genossenschaftspolitik wird heute  von den Verbands-Lobbyisten  gemacht. Die […]

  • […] In Deutschland sind auch genossenschaftlichen Verbände mit in die Cooperative Governance Richtlinien  einzubeziehen.  Die Genossenschaftsorganisation – dahinter verbirgt sich derzeit ein hierarchisch, geprägtes  dreistufiges Verbandswesen – wurde 1934 durch  Führererlass und Zwangsmitgliedschaft gestärkt.  Inzwischen greifen die Verbände – insbesondere der BVR mit staatlicher Unterstützung in die Autonomie der rechtlich selbstständigen Genossenschaften ein.  Ein Beispiel ist die gesteuerte Fusionspolitik der Genossenschaftsbanken. […]

  • […] sind  Selbstverwaltungsorganisationen darum besteht die Gefahr der Verselbstständigung. Wenn übergeordnete Verbandsinteressen eindeutig zu Lasten der Mitglieder gehen,  ist es Zeit einzuschreiten. Vorstände und […]

  • […] Gutgläubigkeit  und  das  “Desinteresse” der Genossenschaftsmitglieder gezielt ausgenutzt um die Mitglieder auszupündern?   Die Genossenschaftspolitik wird heute  von den Verbands-Lobbyisten  gemacht. Die betroffenen […]

  • […] In Deutschland sind auch genossenschaftlichen Verbände mit in die Cooperative Governance Richtlinien  einzubeziehen.  Die Genossenschaftsorganisation – dahinter verbirgt sich derzeit ein hierarchisch, geprägtes  dreistufiges Verbandswesen – wurde 1934 durch  Führererlass und Zwangsmitgliedschaft gestärkt.  Inzwischen greifen die Verbände – insbesondere der BVR mit staatlicher Unterstützung in die Autonomie der rechtlich selbstständigen Genossenschaften ein.  Ein Beispiel ist die gesteuerte Fusionspolitik der Genossenschaftsbanken. […]

  • […] immun und keimfrei gegenüber der derzeit im genossenschaftlichen Finanzsektor grassierenden Fusions-Seuche. Das Portal fondsprofessionell.de gibt den Vorstandsvorsitzenden Karl-Egon Behn mit der Aussage […]

  • […] Derzeit sind ca. 600 kleine und mittlere Volks- und Raiffeisenbanken in ihrer Existenz gefährdet. Diese Fusionswelle richtet sich gegen die Interessen der Mitglieder, die quasi  durch die Hintertür enteignet […]

  • […] so rar werden, dass sie mit der Lupe gesucht werden müssen. Als Grund wird ein seit Jahrzehnten anhaltender Fusionstrend ausgemacht, der sich wegen steigendem Kostendruck und Regulierungsaufwand noch beschleunigt. Am […]

  • Habe ich das richtig gelesen? Die entsprechenden Vorstände sind zu
    ELIMENIEREN?
    Das ist doch eine Nazi Jargon?
    Kontakt über Poststelle

  • Mitte des Jahres 1999 trafen sich in Berlin Vertreter der einzelnen regionalen kreditgenossenschaftlichen Verbände und des BVR mit der BaFin (damals noch BaKred) zu einem Gespräch über die allgemeine Situation der genossenschaftlichen Gruppe zum Meinungsaustausch.
    In diesem Meinungsaustausch ging es u. a. auch darum, dass die aus Sicht der BaFin teilweise angeblich unzureichende Qualifikation mancher genossenschaftlicher Bankleiter dem Amt angeblich Sorgen bereite. Zur Problematik einer angeblich unzureichenden Qualifikation mancher Geschäftsleiter signalisierte das Amt seine grundsätzliche Bereitschaft, bei der Eliminierung solcher Geschäftsleiter zu helfen. Dazu beitragen sollte eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen regionalen Genossenschaftsverband und der Bankenaufsicht.
    Die BaFin hat sich dabei –ob wissentlich oder unwissentlich – in die Rolle eines Vollstreckers begeben. Die von den Verbänden gewünschte Reduzierung der vielen kleinen Dorfbanken zu einigen wenigen Großbanken scheiterte oft daran, dass viele Vorstände und Geschäftsführer der damaligen Volks- und Raiffeisenbanken noch vom alten Schlag waren und den Förderauftrag einer Genossenschaft noch hochgehalten haben.
    Zwar hatte die Bundesregierung bereits eindeutig festgestellt, dass sich wegen des besonderen Auftrags der Mitgliederförderung anstelle von Gewinnmaximierung die Volks- und Raiffeisenbanken von allen anderen Bankengruppen unterscheiden, da Genossenschaften nicht zur Gewinnerzielung verpflichtet wären.
    Dies war der BaFin damals wie heute offensichtlich nicht bekannt. Und die kreditgenossenschaftlichen Verbände haben sich wahrscheinlich gehütet, die BaFin darüber aufzuklären und scheinen stattdessen deren Unwissenheit ausgenutzt haben.
    Naturgemäß und dem Wesen des Solidaritätsgedankens einer Genossenschaft entsprechend, konnte es durchaus vorkommen dass durch Kreditverluste oder auch durch Zahlung höherer Dividenden die Rücklagenbildung in einer Genossenschaftsbank geringer war als im Durchschnitt anderer Banken.
    Die kreditgenossenschaftlichen Verbände brauchten deshalb lediglich im Rahmen der jährlichen Prüfung im Prüfungsbericht eine negative Wertung darüber abgeben, dass einerseits die Rücklagen nicht dem Durchschnitt entsprechen, die Ertragslage unter dem jeweiligen Landesdurchschnitt der diesen Verband angeschlossenen Volks- und Raiffeisenbanken liegt und der Vorstand offenbar unfähig wäre, seiner ihm obliegenden Aufgabe nachzukommen. Wurden dann vom Prüfer im Kreditgeschäft Sicherheiten nach unten bewertet und entstanden durch diese Prüferbewertung drohende Wertberichtigungen, dann war das Schicksal des Vorstands besiegelt.
    Dieser Prüfungsbericht wurde vom Verband der BaFin zugeleitet. Die BaFin wiederum verließ sich auf die Ausführungen des Prüfungsberichts, der Vorstand musste gehen, bzw. wurde vom Aufsichtsrat seines Amtes enthoben. Dem neuen Vorstand blieb nichts anderes übrig, als der Vorgabe des Verbands zu folgen und die Fusion zu betreiben
    Und auch hier kommt wieder die BaFin ins Spiel.
    Denn um nach der Fusion in den Vorstand der übernehmenden Bank zu kommen, musste der Vorstand die Fusion mit entsprechendem Nachdruck betreiben und sicherstellen. Denn nur dann konnte er damit rechnen, vom Prüfungsverband eine positive Bewertung hinsichtlich seiner Mitarbeit und Motivation zur Übergabe des Vermögens seiner Genossenschaftsbank an eine andere Bank zu erhalten.
    Diese positive Bewertung wiederum war die Belohnung für die erfolgreiche Fusion und der Freibrief um von der BaFin als zusätzlicher Geschäftsleiter der übernehmenden Bank zugelassen zu werden.

  • Was soll denn die BaFin damit zu tun haben?
    (Mailanfrage über http://www.geno-bild.de)

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