Fusionswelle bei Genobanken baut sich auf – Teil 2

Unser gleichlautender Beitrag in den Genonachrichten vom 19.3.18 ist nicht falsch, aber stark erklärungsbedürftig. Zumindest ist die von den Genonachrichten verwendete Überschrift problematisch, weil unvollständig. Deshalb hier eine Fortsetzung.
Szenarien zeigen mindestens drei, in der Regel aber bis zu fünf stark voneinander abweichende Entwicklungen. Sogenannte “Teilszenarien“. Unser nachfolgender Beitrag vom 19.03.18 behandelt nur eines von mehreren möglichen Teilszenarien und die getroffenen Annahmen beziehen sich nur auf die VR-Banken bzw. Volks- und Raiffeisenbanken in Norddeutschland. Fusionswelle bei den Genossenschaftsbanken rollt an. Nur 17 regionale “VR Genossenschaftsbanken” reichen aus, um ganz Norddeutschland mit Bankdienstleistungen zu versorgen, so ein aktuelles Szenario von GenoLeaks für das Jahr 2025. Statistisch gesehen entfallen auf die fünf norddeutschen Bundesländer/Stadtstaaten 18,19 Prozent der Gesamtbevölkerung und 23,4 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland. Eine Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet ist auf dieser Basis jedoch nicht zulässig, da die regionalen Teilmärkte zu unterschiedlich sind. Letzteres gilt insbesondere für Bayern, Baden-Württemberg und Ostdeutschland. Die im Szenario GenoLeaks Norddeutschland ermittelten verbleibenden 17 regional tätigen genossenschaftlichen Großbanken verteilen sich auf das Bundesland Schleswig-Holstein mit den Bankstandorten Pinneberg, Husum, Kiel und Lübeck. Das flächenmäßig größere Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat zukünftig ebenfalls vier genossenschaftliche VR-Regionalbanken und ist bereits heute mit nur neun “VR-Genossenschaftsbanken” Vorreiter. In Niedersachsen wird es nach dem Szenario künftig sieben VR Regionalbanken geben. Die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen sind mit jeweils einer VR-Genossenschaftsbank vertreten.(weiterlesen)

Zum Hintergrund. Das Szenario wurde von igenos initiiert, um die eigenen Aktivitäten im Marktumfeld zu bewerten und Denkanstöße zu geben. Die dem Szenario zugrunde liegenden Annahmen waren sehr unterschiedlich. Annahme 1 ging von einer anhaltenden und sich weiter beschleunigenden Fusionswelle aus. Begünstigt wird Annahme 1 durch die bereits eingeführte Vertreterversammlung.

Den Gegenpol bildet Annahme 2 mit dem sofortigen Stopp der Fusionswelle. Hypothese 2 wird dadurch begünstigt, dass Vorstände und Aufsichtsräte als verantwortliche Organe mit den Folgen des § 25 Umwandlungsgesetz konfrontiert werden. Die daraus resultierende Prozessflut führte zum Abbruch der Fusionsverhandlungen.

Die Umsetzung der Hypothese 2 führte in der Konsequenz zum Verkauf des „Privatkundengeschäfts“ an die SPARKASSEN. Der Wettbewerb in den lokalen Märkten, die Digitalisierung und die Regulierung begünstigen die Entwicklung. Die Bargeldversorgung erfolgt über ein Cash-Recycling der Supermärkte und Tankstellen. Als Alternative zur SPARKASSE wird den Firmenkunden-Mitgliedern die Übertragung ihrer Geschäfte auf die neu zu gründende VR-Bundesland AG für Mittelstandsfinanzierung angeboten. Mitglieder und Bestandskunden werden von der neuen genossenschaftlichen VR-Bundesland AG übernommen.

Im Gegensatz zur Verschmelzung unter Aufgabe von Vermögen und Selbstständigkeit bleibt die Genossenschaft in diesem Fall vor Ort erhalten. Lediglich der Geschäftszweck wird durch eine Satzungsänderung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Festlegung des neuen Geschäftszwecks erfolgt durch die Mitglieder in einer Generalversammlung. So kann eine Bankgenossenschaft in eine Energie-, Dorf-, Dienstleistungs- oder Wohnungsbaugenossenschaft umgewandelt werden und das Vermögen bleibt im Ort. Die genossenschaftliche Förderung der Mitglieder durch ihre Genossenschaft ist in jedem Fall gewährleistet.

Zurück zur Ausgangssituation:

Der BVR ist ein sehr erfolgreicher Bankenverband.

Der BVR ist ein Verband in der Rechtsform eines Vereins. Dieser Verein wird von seinen Mitgliedern finanziert.Wäre der BVR eine AG und nicht ein Zusammenschluss vieler kleiner selbständiger Genossenschaften, würden Börse und Anleger jubeln.igenos, die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder, sieht derzeit keinen Grund zum Jubeln.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die angeschlossenen VR-Banken, Volksbanken und Raiffeisenbanken dem BVR gehören. Eigentümer sind die knapp 900 Mitgliedsgenossenschaften der VR-Banken, Volksbanken und Raiffeisenbanken bzw. deren Mitglieder. Die BVR-Strategie. Nachhaltigkeit im Kundengeschäft“ wurde konsequent umgesetzt und spiegelt sich in den Ertragszahlen wider. Der Preis war hoch – die genossenschaftliche Idee wurde aufgegeben.

Die Konsequenz der erfolgreichen Strategie war klar. „Risikokunden werden aussortiert.“ Hier ist der Vorwurf an die staatliche Aufsicht zu richten, die den Missbrauch der Rechtsform eG geduldet hat.

Die von der internationalen Unternehmensberatung A.T.Kearney entwickelte Fusionsstrategie „Ein Markt, eine Bank“ geht auf. Die Zahl der eigenständigen Banken sinkt. Auch hier verläuft alles nach Plan. In beiden Fällen wird die vom BVR entwickelte Strategie von den Prüfverbänden gnadenlos durchgesetzt. Vorbild ist nach wie vor das 1934 eingeführte Führerprinzip, im Managementjargon „top down“ genannt.

Offiziell werden die Banken von ihren Beratungsverbänden nicht bevormundet. Den Genossenschaften wird empfohlen, unrentable Filialen zu schließen. Die Genossenschaftsbanken dürfen sich ihre Fusionskandidaten aussuchen, die BaFin spielt den Handlanger und bewertet die Fusionsbemühungen der Bankvorstände. Vorstände, die nicht „mitspielen“, erleben den nur beratenden Prüfungsverband von einer anderen Seite.

Die Vorgehensweise scheint identisch zu sein. Der Verband macht Sonderprüfungen. Die Konsequenz der erfolgreich aufgegangenen Strategie war klar. „Risikokunden werden aussortiert.“ Hier sind der Staatsaufsicht Vorwürfe zu machen, die den Missbrauch der Rechtsform eG duldete.

Die von der internationalen Unternehmensberatung A.T.Kearney entwickelte Fusionsstrategie „Ein Markt eine Bank“ geht auf. Die Anzahl der selbstständigen Banken nimmt ab. Auch hier läuft alles nach Plan. In beiden Fällen wird die vom BVR entwickelte Strategie, von den Prüfungsverbänden rücksichtslos durchgesetzt. Vorbild ist immer noch das 1934 eingeführte Führerprinzip, in der Managementsprache „Top-down“ genannt.

Offiziell werden die Banken von ihren beratenden Verbänden nicht bevormundet. Die Genossenschaften wird empfohlen unrentabel Zweigstellen zu schließen. Die Genossenschaftsbanken dürfen sich ihren Fusionskandidaten aussuchen, die BaFin spielt den Handlanger und bewertet die Fusionsbemühungen der Bankvorstände. Vorstände, die nicht „mitspielen“, erleben den nur beratenden Prüfungsverband von einer anderen Seite.

Die Vorgehensweise scheint identisch zu sein. Der Verband führt Sonderprüfungen durch – kritisiert die Kreditvergabepolitik der Vorstände – die eigentlich ihren regionalen Markt sehr gut kennen – im jährlichen Prüfungsbericht werden Sonderwertberichtigungen vorgenommen.

Diese Wertberichtigungen führen zu einem schlechten Betriebsergebnis der Bank, das von einem Wirtschaftsprüfer des Verbandes testiert wird. Nach Genoleaks vorliegenden Informationen wird der Vorstand bei der BaFin angezeigt, die Bafin reagiert. Der Vorstand hat Zeit, die Situation zu verbessern und kann sofort Fusionsverhandlungen aufnehmen, um sich zu retten.

Geschieht dies nicht, sind die Konsequenzen klar. Der mithaftende Aufsichtsrat wird von seinem Prüfungsverband aufgefordert, den Vorstand abzuberufen.

Häufig präsentiert der Prüfungsverband einen Nachfolgekandidaten, der sich zunächst als Prokurist das Vertrauen der Genossen vor Ort erwirbt. Die Fusion wird vorbereitet, der Verbandsprüfer wird aufgrund seiner guten Leistungen vom Prokuristen zum Vorstand berufen.

Mit jeder Fusion geht ein Stück regionale Selbstverwaltung verloren. Mit jeder Fusion findet ein Stück Gleichschaltung statt – mit jeder Fusion entsteht herrenloses Genossenschaftsvermögen. Vermögen, das ursprünglich zur Förderung der Mitglieder gedacht war.

Literaturempfehlung:

Volker Beuthien / Verena Klappstein. Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?

Mogelpackung Genossenschaftsbank. Wo Genossenschaft  drauf steht sollte auch Genossenschaft  drin sein.

HINWEIS: Aktuelle Informationen zur Fusionswelle werden von Geno-Bild auch für einzelne Banken aufbereitet.

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