Geno-Banken Fusionen Missachtung der Informationspflicht

Bei einer Verschmelzung von zwei oder mehr Genossenschaftsbanken erfolgt stets die Übertragung des Bankgeschäftes und zusätzlich das gesamte, während des Bestehens der übertragenden Genossenschaft angesammelte Vermögen an die aufnehmende Genossenschaftsbank über. Die Mitglieder erhalten keinerlei Entschädigung, ihre Mitgliedschaft geht zusammen mit ihren Geschäftsguthaben auf die aufnehmende Genossenschaft über.  Gegen dieses…
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Das Genossenschaftsrecht in der Praxis

In der BGH Entscheidung zum Berliner Mietendeckel vom 15.04.2021 wurde die zwingend notwendige Unterscheidung zwischen der am klassischen Wohnungsmarkt üblichen Miete und der bei Genossenschaftswohnungen anzusetzenden Nutzungsgebühr ignoriert. Dies veranlasste die GenoNachrichten sich noch einmal ernsthaft mit der Frage auseinanderzusetzen ob und warum das Genossenschaftsgesetz GenG vor deutschen Gerichten…
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