Quo vadis  Volks- und Raiffeisenbanken:  Bevor Sie als Mitglied / Vertreter einer Fusion zustimmen,  lesen Sie bitte dieses kostenfreie E-book.

Bullay / Karlsruhe den 24.11.2025. Wer bei einer Fusion nur über „Synergien“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ spricht, aber nicht über die inneren Werte der Geschäftsanteile, Rücklagen und Alternativen, verfehlt den Geist der Genossenschaftsidee. Diese gravierenden Versäumnisse unterlaufen Vorständen und Aufsichtsräten jedoch fast regelmäßig. Erfüllen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ihren gesetzlichen Prüfungsauftrag – oder…
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Genobanken: Rechte der Mitglieder bei Fusionen

Großhabersdorf, den 21.10.2025. Wenn zwei oder drei Volks- oder Raiffeisenbanken fusionieren, dann erfolgt dies stets als Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG. Dabei wird das gesamte Vermögen einer Genossenschaftsbank sowie deren Bankgeschäft in den Besitz einer anderen Genossenschaftsbank übertragen. Die Mitglieder der übertragenden Genossenschaftsbank werden im Verhältnis…
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RWZ bekennt sich offen zur Mitgliederförderung und entscheidet sich für einen Rechtsformwechsel

Berlin, den 5.07.2024/igenos. Die genossenschaftliche Selbstverwaltungsorganisation ist immer wieder für eine Überraschungen gut. Während der genossenschaftliche Bankensektor, allen voran die Volks- und Raiffeisenbanken mit Schützenhilfe des DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband)  auf dem Nominalwertprinzip beharren,   leitet eine großes genossenschaftliches  Verbundunternehmen, die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ), eines der ältesten…
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