Berlin, den 5.07.2024/igenos. Die genossenschaftliche Selbstverwaltungsorganisation ist immer wieder für eine Überraschungen gut. Während der genossenschaftliche Bankensektor, allen voran die Volks- und Raiffeisenbanken mit Schützenhilfe des DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband)  auf dem Nominalwertprinzip beharren,   leitet eine großes genossenschaftliches  Verbundunternehmen, die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ), eines der ältesten und größten Agrarhandelshäuser in Deutschland, eine Kehrtwende ein. Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) wurde von einer eingetragenen Genossenschaft (eG) in eine Aktiengesellschaft (AG) mit genossenschaftlicher DNA umgewandelt. Zeitgleich bezeichnet der DGRV das genossenschaftliche Nominalwertprinzip als Mitgliederförderung und Beitrag zur Zukunftssicherung, dabei stellt die Verbundtochter RWZ den Vorgang ganz anders da. Der Rechtsformwechsel, so die RWZ, „kennt nur Gewinner: Unsere Mitglieder werden eine Wertsteigerung ihrer Geschäftsanteile erleben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden endlich am Unternehmenserfolg beteiligt. Die RWZ wird flexibler bei der Gestaltung von Kooperationen und bei der Aufnahme von neuem Eigenkapital.  Bei der Umwandlung der RWZ eG in eine AG geht es also darum, die Mitglieder zu fördern, aber auch darum, einen Beitrag zur Zukunftssicherung zu leisten. 

Laut genoleaks vorliegenden Informationen leitete die RWZ die Umwandlung bereits im Jahr 2021ein. Der Umtausch der Genossenschaftsanteile in Aktien steht für die Abschaffung des Nominalwertprinzips ein. Somit folgt die RWZ weitgehend der Argumentation von igenos Deutschland e.V. und übernimmt deren Forderung, die Mitglieder unmittelbar am Genossenschaftsvermögen zu beteiligen. Gleichzeitig baute sich ein langwieriger Rechtsstreit eines igenos Mitglieds auf, in dem das Nominalwertprinzip in Frage gestellt wird. 

Während 2024 die inzwischen umgewandelte RWZ AG stolz Ihren Aktionären die Jahresergebnis präsentiert, ist der igenos Musterprozess  inzwischen über mehrere Instanzen beim BGH (Bundesgerichtshof AZ: II ZB 7/24) angekommen.
Hier streiten sich die Bankgenossen mit Vertretern des  BVR und des DGRV über die von der RWZ AG propagierten Wertsteigerung der nominalen Geschäftsanteile. Mit anderen Worten um eine unmittelbare Beteiligung  der Genossenschaftsmitglieder am Unternehmenserfolg ihrer Genossenschaftsbank sicher zu stellen, ist das Nominalwertprinzip, oder besser gleich die Rechtsform eG in Frage zu stellen. Das Nominalwertprinzip ist laut igenos immer dann umstritten, wenn eine Genossenschaft zu Lasten der unmittelbaren Mitgliederförderung große Mengen an Kapital thesauriert und die Mitglieder nicht am Erfolg beteiligt werden.

Am Rande bemerkt, die Gutachten, die dem Rechtsformwechsel der RWZ zugrunde liegen, wurden vom DGRV erstellt. Bemerkenswert ist auch, dass sowohl der BVR als auch der Raiffeisendachverband Mitglieder des DGRV sind und anscheinend die eine Hand nicht weiß, was die andere tut.

BGH Musterprozess igenos, innerer Wert Genossenschaftsanteil, Nominalwertprinzip
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