DDR-Verfassung 1949: „Die genossenschaftliche Hilfe ist auszubauen“

„Die genossenschaftliche Hilfe ist auszubauen“. So heißt es wörtlich in Artikel 20 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die am 7. Oktober 1949 – also vor genau 72 Jahren – gegründet worden ist. In dem wenige Monate zuvor – am 23. Mai 1949 – in Kraft gesetzten Grundgesetz…
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Die Rechtsform Genossenschaft eG

Über die numerische Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft wollen wir nicht diskutieren. In Deutschland sind lediglich 7.700 Genossenschaften eingetragen. Die eingetragene Genossenschaft sollte als Leistungs- und Fördergemeinschaft zum Nutzen der Mitglieder ausgerichtet sein. Bei der Umsetzung dieser systemrelevanten Anforderung gibt es jedoch massive Probleme. Die eingetragene Genossenschaft (eG) stellt eine…
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Der gesetzliche Förderzweck in Genossenschaften

Bereits vor einiger Zeit hat igenos e.V. ein Arbeitspapier entwickelt, in dem der gesetzliche Förderzweck ausgearbeitet wurde, um Juristen in der juristischen Fachausbildung für Genossenschaftsrecht zu unterstützen. Entwickelt wurden die 12 Thesen zum gesetzeskonformen Umgang mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag von der coopgo Initiative: ” Fachanwalt für Genossenschaftsrecht”. Der Anwaltskammer…
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Zu Tode prüfen? Entwicklungstendenzen der genossenschaftlichen Prüfung in Deutschland

Die genossenschaftliche Förderung hat Verfassungsrang. Sie wird in mehreren Verfassungen der Bundesländer genannt, findet bundesgesetzliche Verankerung in Handwerksordnung und Bundesbeamtengesetz, wird von UNO-Vollversammlung und EU-Kommission unterstützt. Dennoch geht die Zahl der Genossenschaften von Jahr zu Jahr zurück. Auch die Zahl der Beschäftigten sinkt. Die Zahl der Mitglieder stagniert bei…
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Prüfungsverbände im Fokus. Wer prüft die Prüfer?

Die Idee ist bestechend: Ein neutraler, übergeordneter Prüfungsverband prüft und testiert die ordnungsgemäße Betriebsführung. Denn in jeder Genossenschaft gibt es ein Risiko: Was ist, wenn die Genossenschaftsorgane sich der Genossenschaftsidee nicht verpflichtet fühlen? Wenn Vorstand und Aufsichtsrat Geschäfte auf Kosten der anderen Eigentümer machen. Wenn Geschäftsvermögen veruntreut und die…
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Benötigen Genossenschaftsverbände mehr Staatsaufsicht?

Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände unterliegen einer regelmäßigen und gesetzlich verordneten Qualitätsprüfung. Diese erweist sich jedoch zunehmend als untauglich, da sie nur die Formalien prüft, nicht aber das Handeln gemäß Genossenschaftsgesetz. Eine Qualitätsprüfung aus Mitgliedersicht impliziert, dass sich die Eigentümer der Genossenschaft darauf verlassen können, dass ihr zuständiger Genossenschaftsverband dahingehend geprüft…
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Mutante der „Delitzscher Gespräche“

Die traditionsreichen, alljährlich stattfindenden „Delitzscher Gespräche“ erfahren in diesem Jahr eine bemerkenswerte Facette. Sie finden erstmals nicht in der Heimatstadt des Genossenschaftspioniers Hermann Schulze-Delitzsch in der nördlich von Leipzig gelegenen nordsächsischen Stadt Delitzsch statt, sondern in Sachsens Landeshauptstadt Dresden unter dem Titel „Genossenschaft leben“Die Veranstaltungsmutante ist ein Gemeinschaftsprojekt der…
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Rechtsform Genossenschaft als Leistungs- und Fördergemeinschaft

Die eingetragene Genossenschaft ist als Leistungs- und Fördergemeinschaft zum Nutzen der Mitglieder ausgerichtet und passt in die heutige, digital ausgerichtete Zeit. Die Genossenschaftsmitglieder sind aufgefordert, ihre Genossenschaft mitzugestalten, aber ohne dabei in das Tagesgeschäft einzugreifen. Die Genossenschaftsmitglieder haben aber dafür die Möglichkeit, in der Generalversammlung Vorstand und Aufsichtsrat zu…
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Die Zukunftsfähigkeit der Rechtsform Genossenschaft

Angesichts der Bedeutung des Genossenschaftswesens in Deutschland verwundert es, dass sich die Zahl der Publikationen zu diesem Thema in Grenzen hält. Zumeist handelt es sich um Aufsätze in Fachzeitschriften, selten dagegen um Grundlagen­werke, die das Genossenschaftswesen in der Vielfalt seiner Eigenheiten und Möglichkeiten einem großen Kreis von Lesern zugänglich…
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Vertragsfragen: Gehalts-und Altersvorsorge für Genossenschaftsvorstände

In asiatischen Gesellschaften ergänzt Scham das Rechtssystem dahingehend, dass die Akteure des Wirtschaftslebens ein Handeln, das nicht unbedingt rechtswidrig sein muss, aber als unlauter oder gesamtgesellschaftlich unsensibel empfunden wird, bereits im Vorwege vermieden wird. Auch die deutsche Gesellschaft kennt den Begriff Scham. Was ist aber wenn sich Bankvorstände, im…
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