Das Genossenschaftsrecht in der Praxis

In der BGH Entscheidung zum Berliner Mietendeckel vom 15.04.2021 wurde die zwingend notwendige Unterscheidung zwischen der am klassischen Wohnungsmarkt üblichen Miete und der bei Genossenschaftswohnungen anzusetzenden Nutzungsgebühr ignoriert. Dies veranlasste die GenoNachrichten sich noch einmal ernsthaft mit der Frage auseinanderzusetzen ob und warum das Genossenschaftsgesetz GenG vor deutschen Gerichten…
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Rechtsform Genossenschaft als Leistungs- und Fördergemeinschaft

Die eingetragene Genossenschaft ist als Leistungs- und Fördergemeinschaft zum Nutzen der Mitglieder ausgerichtet und passt in die heutige, digital ausgerichtete Zeit. Die Genossenschaftsmitglieder sind aufgefordert, ihre Genossenschaft mitzugestalten, aber ohne dabei in das Tagesgeschäft einzugreifen. Die Genossenschaftsmitglieder haben aber dafür die Möglichkeit, in der Generalversammlung Vorstand und Aufsichtsrat zu…
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Die Zukunftsfähigkeit der Rechtsform Genossenschaft

Angesichts der Bedeutung des Genossenschaftswesens in Deutschland verwundert es, dass sich die Zahl der Publikationen zu diesem Thema in Grenzen hält. Zumeist handelt es sich um Aufsätze in Fachzeitschriften, selten dagegen um Grundlagen­werke, die das Genossenschaftswesen in der Vielfalt seiner Eigenheiten und Möglichkeiten einem großen Kreis von Lesern zugänglich…
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Genossenschaftliche Aktiengesellschaft eine Alternative für Volks- und Raiffeisenbanken?

Koblenz/Bullay, 14. Oktober 2020 (geno). Ist die “genossenschaftliche Aktiengesellschaft“ eine Alternative zur Rechtsform Genossenschaft? Diese Frage stellt ausgerechnet die Interessen Gemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V.. Eine Publikation des Vereins richtet sich in erster Linie an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland. Darin werden die Vorteile der…
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igenos untersucht Mitgliederförderung.

Der genossenschaftliche Förderauftrag: Jede eingetragene Genossenschaften ist gesetzlich verpflichtet ihre Mitglieder zu fördern. Somit unterscheidet allein der gesetzliche Auftrag zur Mitgliederförderung die Rechtsform eG von allen anderen Rechtsformen. In jeder Genossenschaft haben die Interessen der Mitglieder ( = Eigentümer) immer im Vordergrund zu stehen. Die igenos Förderauftragsprüfung dient als…
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Mitgliederförderung in Genossenschaften

Die Redaktion der Genonachrichten befasst sich regelmäßig mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag, denn der im § 1 des Genossenschaftsgesetz beschriebene, Auftrag zur Mitgliederförderung, unterscheidet die Rechtsform Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen, die sich im Eigentum ihrer Mitglieder befinden. Aus diesem Grund steht Mitgliederförderung immer vor Gewinnmaximierung. Nur so…
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Lässt sich die Erfüllung des Förderauftrags prüfen.

Bei dem Pilotprojekt geht es darum, die Mitgliederförderung transparent und vergleichbar darzustellen. Die Projektleitung liegt bei der U-D-G union design group eG. Die Verbrauchergenossenschaft bietet ihren Mitgliedern heute im Rahmen der Mitgliederförderung ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Dazu gehören z.B. eine CO.NET Mastercard, ein Direct Rabattsystem oder die Nutzung komfortabler Ferienimmobilien mit…
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Gemeinwesenorientierung der Genossenschaften?

Bullay, den 17.Juni.2020. Unser Beitrag “Genossenschaften – quo vadis?” vom 12. Juni hat ein erfreuliches Leserecho ausgelöst und Fragen aufgeworfen, auf die wir hier eingehen möchten. 1. Brauchen Genossenschaften eine radikale Veränderung? Nein. Nichts bleibt, wie es ist. Wir erleben fortwährend Wandel. Auch kein politisches System und keine Organisation kann…
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Dialog zum genossenschaftlichen Förderauftrag.

München den 29. Februar 2020. „Der Zweck einer Genossenschaft ist immer die Förderung der Mitglieder. Dabei steht die persönliche Förderung des Mitglieds im Vordergrund und nicht die Mehrung des Kapitals.“ So die GVB (Genossenschaftsverband Bayern e.V.) Internetseite im Jahr 2013. In einer aktuellen Stellungnahme aus 2020 sieht alles ganz anders aus: „Insbesondere sind…
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Genossenschaftsbanken die Enteignung der Mitglieder durch eine Fusion

Die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden Mitglieder der Volksbank Musterstadt eG. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden im Verhältnis 1:1 in Geschäftsguthaben der Volksbank Musterstadt eG umgetauscht. 200 Euro bleiben immer 200 Euro, auch wenn der Wertanteil erheblich höher ist. Das ausgewiesene Vermögen der Raiffeisenbank…
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