Wenig Diskutables zu „Miete“ und „Nutzungsgebühr“

Der am Freitag den 2.September in Berlin veranstaltete Alternative Genossenschaftstag hat sich zumindest bei der Podiumsdiskussion zu Beginn de facto selbst den Zahn gezogen. Der Diskussion fehlte es an konstruktiver und vorwärtsweisender Kritik. Miete, Mietendeckel und andere gleichmacherische Begriffe dominierten. Mit den eigentlichen wohnungsgenossenschaftlichen Problematiken hatte die Debatte wenig zu tun.

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„Geheimnis Nutzungsgebühr“ trotz Mietendeckel-Entscheid ungelöst

Der Berliner Protagonist der Initiative „Genossenschaft von unten“, Manfred Zemter, spricht vom „Schwarzen Donnerstag“. Gemeint ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des viel diskutierten Berliner Mietendeckels. Allerdings wird die für Wohnungsgenossenschaften seit Jahrzehnten schwelende Prolematik „Miete oder Nutzungsgebühr“ von der Entscheidung des höchsten bundesdeutschen Gerichts gar nicht berührt. Sie bleibt weiterhin ein ungelöstes Geheimnis.

Warum werden die Zahlungen der Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft für die Überlassung von Wohnraum als „Nutzungsgebühr“ bezeichnet? Das Wohneigentum befindet sich nicht in privater Hand.
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum aller Genossenschaftsmitglieder. Das einzelne Mitglied ist Miteigentümer. Wer als Mitglied „Wohnraum im Gemeinschaftseigentum“ in Anspruch nimmt, nutzt de facto sein Miteigentum!
Dieses besondere Nutzungsverhältnis rechtfertigt einen spezifischen Terminus für geleistete Zahlungen des Mitglieds, nämlich Nutzungsentgelt.

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Nutzungsgebühr ist die juristisch korrekte Bezeichnung

Berlin, 19. Februar 2020 (geno). „Nutzungsgebühr“ ist die korrekte juristische Bezeichnung in Wohnungsgenossenschaften, die von deren Mitgliedern für das Bewohnen ihres Heims monatlich zu zahlen ist. Wer das als Miete bezeichnet – und das tun fast alle – , liegt nicht nur juristisch falsch, sondern verwischt Genossenschaften innewohnende Grundeigenschaften. Das…
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Unterschied zwischen Nutzungsgebühr und Miete

Berlin, 13. Dezember 2019 (geno). Die Vokabeln Nutzungsgebühr oder Nutzungsentgelt sind geradezu Zauberworte in der Welt der Wohnungsgenossenschaften. Allerdings werden sie höchst selten in der Sprachpraxis gebraucht. Sogar Genossenschaftsmitglieder, denen diese Begriffe fast angeboren sein müssten, sind meist ahnungslos. Der semantische Hintergrund, der letztlich in dem grundlegenden Unterschied zwischen privatem,…
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BBU: kein Unterschied zwischen Nutzungsgebühr und Mietpreis

Potsdam, 17. Juli 2019 (geno). Für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ist der Unterschied zwischen der von Wohnungsgenossenschaften erhobenen Nutzungsgebühr und dem von kommunalen, konfessionellen oder rein privaten Wohnungvermietern geforderten Mietpreis irrelevant. Das erklärte BBU-Vorstand Maren Kern am Mittwoch in Potsdam bei einem Pressegespräch zur Vorstellung der BBU-Jahresstatistik für das…
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Genossenschaften sind keine gemeinnützigen Unternehmen

Berlin, 24. Mai 2023 (geno). Das Identitätsprinzip der Genossenschaften bedeutet, dass Mitglieder als Eigentümer auch die unmittelbar Begünstigten aller wirtschaftlichen Aktivitäten sind. Deshalb sind Genossenschaften immer eher dem eigenen Klientel als dem Gemeinwohl verpflichtet. Diese Feststellung trifft eine aktuelle Ausgabe der Publikationsreihe „luxemburg argumente“. Im Wohnungssektor seien Genossenschaften in der…
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Köpenick schreibt juristische Genossenschaftsgeschichte

Allgemein
Berlin-Köpenick, 30. November 2022 (geno). Am Amtsgericht Köpenick dürfte demnächst genossenschaftliche Rechtsgeschichte geschrieben werden. Dafür sorgt Robert Leinius, der in dem Ostberliner Bezirk Treptow-Köpenick als Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Beamten-Wohnungsverein zu Köpenick eG (BWV) lebt und einer Erhöhung seiner „Miete“ nicht zugestimmt hat. Dabei geht es um die Grundsatzfrage, welcher Unterschied…
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Denkmalschutz und preiswertes Wohnen in Genossenschaften kein Widerspruch

Denkmalschutz und preiswertes Wohnen müssen sich nicht widersprechen. Dass dies durchaus möglich und miteinander vereinbar ist, beweist eine betagte Münchner Wohnungsgenossenschaft eindrucksvoll. So saniert die 1909 gegründete Verein für Volkswohnungen eG (VfV) derzeit ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Andreestraße umfassend. Dabei wird an dem Altbau aus dem Jahr 1913 ein Außen-Aufzug installiert

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Erste Beamten-Wohngenossenschaft in Kassel – BWV zu Köpenick eG im Profil

Der Beamten-Wohnung-Verein zu Köpenick (BWV zu Köpenick eG) steht im Vordergrund der aktuellen Ausgabe des „Senioren-Magazins“ Treptow-Köpenick.Positiv aufgefallen ist uns auch das offene Bekenntnis zur Nutzungsgebühr. Hier verweist die Genossenschaft auf ihre Satzung in der u.a. vorgeschrieben ist, dass die Nutzungsgebühren nicht den Betrag übersteigen, der zur Gesamtkostendeckung für die Wohnungsbewirtschaftung der Genossenschaft notwendig ist. Außerdem beweist die BWV genossenschaftliche Solidarität und stellt ihre Gäste-Wohnungen Ukrainerinnen und Ukrainern temporär bis zum Jahresende als Unterkunft zur Verfügung.

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