Der am Freitag den 2.September in Berlin veranstaltete Alternative Genossenschaftstag hat sich zumindest bei der Podiumsdiskussion zu Beginn de facto selbst den Zahn gezogen. Der Diskussion fehlte es an konstruktiver und vorwärtsweisender Kritik. Miete, Mietendeckel und andere gleichmacherische Begriffe dominierten. Mit den eigentlichen wohnungsgenossenschaftlichen Problematiken hatte die Debatte wenig zu tun.
„Geheimnis Nutzungsgebühr“ trotz Mietendeckel-Entscheid ungelöst
Der Berliner Protagonist der Initiative „Genossenschaft von unten“, Manfred Zemter, spricht vom „Schwarzen Donnerstag“. Gemeint ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des viel diskutierten Berliner Mietendeckels. Allerdings wird die für Wohnungsgenossenschaften seit Jahrzehnten schwelende Prolematik „Miete oder Nutzungsgebühr“ von der Entscheidung des höchsten bundesdeutschen Gerichts gar nicht berührt. Sie bleibt weiterhin ein ungelöstes Geheimnis.
Warum werden die Zahlungen der Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft für die Überlassung von Wohnraum als „Nutzungsgebühr“ bezeichnet? Das Wohneigentum befindet sich nicht in privater Hand.
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum aller Genossenschaftsmitglieder. Das einzelne Mitglied ist Miteigentümer. Wer als Mitglied „Wohnraum im Gemeinschaftseigentum“ in Anspruch nimmt, nutzt de facto sein Miteigentum!
Dieses besondere Nutzungsverhältnis rechtfertigt einen spezifischen Terminus für geleistete Zahlungen des Mitglieds, nämlich Nutzungsentgelt.
Nutzungsgebühr ist die juristisch korrekte Bezeichnung
Unterschied zwischen Nutzungsgebühr und Miete
BBU: kein Unterschied zwischen Nutzungsgebühr und Mietpreis
Genossenschaften sind keine gemeinnützigen Unternehmen
Köpenick schreibt juristische Genossenschaftsgeschichte
Denkmalschutz und preiswertes Wohnen in Genossenschaften kein Widerspruch
Denkmalschutz und preiswertes Wohnen müssen sich nicht widersprechen. Dass dies durchaus möglich und miteinander vereinbar ist, beweist eine betagte Münchner Wohnungsgenossenschaft eindrucksvoll. So saniert die 1909 gegründete Verein für Volkswohnungen eG (VfV) derzeit ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Andreestraße umfassend. Dabei wird an dem Altbau aus dem Jahr 1913 ein Außen-Aufzug installiert
Erste Beamten-Wohngenossenschaft in Kassel – BWV zu Köpenick eG im Profil
Der Beamten-Wohnung-Verein zu Köpenick (BWV zu Köpenick eG) steht im Vordergrund der aktuellen Ausgabe des „Senioren-Magazins“ Treptow-Köpenick.Positiv aufgefallen ist uns auch das offene Bekenntnis zur Nutzungsgebühr. Hier verweist die Genossenschaft auf ihre Satzung in der u.a. vorgeschrieben ist, dass die Nutzungsgebühren nicht den Betrag übersteigen, der zur Gesamtkostendeckung für die Wohnungsbewirtschaftung der Genossenschaft notwendig ist. Außerdem beweist die BWV genossenschaftliche Solidarität und stellt ihre Gäste-Wohnungen Ukrainerinnen und Ukrainern temporär bis zum Jahresende als Unterkunft zur Verfügung.