„Geheimnis Nutzungsgebühr“ trotz Mietendeckel-Entscheid ungelöst

Karlsruhe/Berlin, 15. April 2021 (geno). Der Berliner Protagonist der Initiative „Genossenschaft von unten“, Manfred Zemter, spricht vom „Schwarzen Donnerstag“. Gemeint ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des viel diskutierten Berliner Mietendeckels. Allerdings wird die für Wohnungsgenossenschaften seit Jahrzehnten schwelende Prolematik „Miete oder Nutzungsgebühr“ von der Entscheidung des höchsten bundesdeutschen Gerichts gar nicht berührt. Sie bleibt weiterhin ein ungelöstes Geheimnis.

Warum werden die Zahlungen der Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft für die Überlassung von Wohnraum als „Nutzungsgebühr“ bezeichnet? Das Wohneigentum befindet sich nicht in privater Hand.
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum aller Genossenschaftsmitglieder. Das einzelne Mitglied ist Miteigentümer. Wer als Mitglied „Wohnraum im Gemeinschaftseigentum“  in Anspruch nimmt, nutzt de facto sein Miteigentum! 
Dieses besondere Nutzungsverhältnis rechtfertigt  einen spezifischen Terminus für geleistete Zahlungen des Mitglieds, nämlich Nutzungsentgelt.
Wir haben es nicht mit der üblichen Miete zu tun. Das Nutzungsentgelt dient der Kostendeckung und der angemessen Zuweisung zu den Rücklagen der Wohnungsgenossenschaft. Erwirtschaftet eine Genossenschaft Gewinne über das Normalmaß hinaus, können diese z. B. mittels der genossenschaftlichen Rückvergütung an die Mitglieder zurückerstattet werden. 

Der von den Mitgliedern bestellte Vorstand verwaltet das Gemeinschaftseigentum im Namen und Auftrag der Mitglieder. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand. Der genossenschaftliche Prüfungsverband verfügt über ein staatliches Prüfungsmonopol und hat den gesetzlichen Auftrag die Arbeit des Vorstands zu begutachten. Über seine Prüfungsfunktion hinaus hat der zuständige Verband ausschließlich eine beratende Funktion. In die gesetzlich verankerten Befugnisse der Mitglieder hat er sich nicht einzumischen. 

Grundsätzlich können die Mitglieder in ihrer General- oder Vertreterversammlung Vorstand und Aufsichtsrat entlassen und die Nutzungsgebühr selbst festlegen. So einfach geht Genossenschaft.
++ (kh/mgn/15.04.21 – 049)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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