Nutzungsgebühr ist die juristisch korrekte Bezeichnung

Berlin, 19. Februar 2020 (geno). „Nutzungsgebühr“ ist die korrekte juristische Bezeichnung in Wohnungsgenossenschaften, die von deren Mitgliedern für das Bewohnen ihres Heims monatlich zu zahlen ist. Wer das als Miete bezeichnet – und das tun fast alle – , liegt nicht nur juristisch falsch, sondern verwischt Genossenschaften innewohnende Grundeigenschaften. Das bestätigt der Genossenschaftsbeauftragte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Klaus Mindrup, gegenüber der Redaktion GenoNachrichten am Mittwoch auf der Berliner Baumesse „bautec 2020“.
Da diesem wesentlichen Unterschied im Gesetzestext über den sogenannten Berliner Mietendeckel keine Beachtung geschenkt wird, dürften gravierende Interpretations-Divergenzen zu erwarten sein. Mindrup bezweifelt, dass die Justiz dieses Manko erkennt. Auch einer Klärung dieser Frage vor dem Verfassungsgericht sehe er mit Skepsis entgegen.

Am kommenden Wochenende wird das Gesetz veröffentlicht und tritt damit in Kraft, teilte Berlins Staatssekretär Frank Nägele im Namen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit. Es gelte dann rückwirkend per Mitte Juni 2019. ++ (ng/mgn/19.02.20 – 028)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel.0176 / 26 00 60 27

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