BBU: kein Unterschied zwischen Nutzungsgebühr und Mietpreis

Potsdam, 17. Juli 2019 (geno). Für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ist der Unterschied zwischen der von Wohnungsgenossenschaften erhobenen Nutzungsgebühr und dem von kommunalen, konfessionellen oder rein privaten Wohnungvermietern geforderten Mietpreis irrelevant. Das erklärte BBU-Vorstand Maren Kern am Mittwoch in Potsdam bei einem Pressegespräch zur Vorstellung der BBU-Jahresstatistik für das Bundesland Brandenburg auf Nachfrage der Redaktion Genonachrichten. Der Mietspiegel sei ohnehin nicht der Taktgeber der brandenburgischen BBU-Wohnungswirtschaft. unter deren Dach 116 Wohnungsgenossenschaften und 87 kommunale Wohnungsunternehmen versammelt sind. Das Flächenland werde nicht von exorbitanten Mietpreissteigerungen geplagt, sondern von Leerstand, anhaltendem Gebäudeabriss und weiterhin drückenden Altschulden. Im Gegenteil, es seien sogar teilweise sinkende Mietkosten zu verzeichnen wie beispielsweise in den Regionen Obersprewald-Lausitz und Spree-Neiße.
Die Rechtsprechung, die juristische Praxis und das Bürgerliche Gesetzbuch betrachteten den genossenschaftlichen Nutzungsvertrag und den privatrechtlichen Mietvertrag als einheitliches Faktum. Entsprechend werde unterschiedslos gemäß Mietrecht geurteilt. Änderungen seien nicht zu erwarten, auch nicht in dem für Herbst vorgesehenen Berliner Gesetz zu dem vieldiskutierten Mietendeckel. Auch der BBU sehe das so und strebe nicht an, seine Betrachtungsweise zu korrigieren. ++ (wg/mgn/17.07.19 – 127)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 0060 27

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