Volks- und Raiffeisenbanken – gutes Image reicht nicht

Bullay, 16.01.2023 (igenos) Wie steht es aktuell um das gesellschaftliche Ansehen der Rechtsform Genossenschaft bei ihren mehr als 20 Mio. Mitgliedern? Das Image der Rechtsform Genossenschaft ist extrem gut, variiert jedoch regional und nach dem Geschäftsfeld der Genossenschaft. Grob vereinfacht lässt sich der Sachverhalt wie folgt zusammenfassen. Genossenschaftsmitglieder, die ihre Rechte und Pflichten nicht kennen und somit auch nicht wahrnehmen, stehen ihrer Genossenschaft relativ gleichgültig gegenüber und sind somit eine einfache Manövriermasse. Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder, die sich mit dem genossenschaftlichen Identitätsprinzip befasst haben , die Genossenschaftsidee leben und stolz darauf sind ein Genossenschaftsmitglied zu sein, liegt im einstelligen Promillebereich. Belegt wird diese Aussage durch die marginale numerische Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn.

Laut Berechnungen von igenos,  der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder,  hat die genossenschaftliche Finanzgruppe im Jahr 2022 ca. 200 Mit € in  Imagewerbung investiert. Die GenoNachrichten berichteten mehrfach ( hier und hier und hier) über diesen Medienrummel, der anscheinend davon ablenken sollte, dass an mehreren deutschen Gerichten Genossenschaftsmitglieder gegen die Missachtung des genossenschaftlichen Förderauftrags (hier und hier) klagen. Laut igenos wird die  Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft vorsätzlich missbraucht. Die Systemvorteile der Rechtsform werden mitgenommen, die Mitgliederförderung und die genossenschaftliche Mitbestimmung  bleiben auf der Strecke. Das führt im Zusammenhang mit der Fusionspolitik  letztendlich zur quasi Enteignung der Mitglieder, die systembedingt nicht am Vermögenszuwachs ihrer Genossenschaft beteiligt sind.  Diese massiven, belegbaren Vorwürfe  richten sich vor allem gegen die Bankgenossenschaften und große Wohnungsgenossenschaften, deren Geschäftspolitik mehr oder weniger von den Genossenschaftsverbänden vorgeben wird.

Bereits 1995 stellte Prof.Dr. Rolf Steding fest: „Genossenschaften befinden sich in einem Dauerkonflikt zwischen Identitätsfindung und Artverfremdung“ , die von den genossenschaftlichen Verbänden zumindest akzeptiert, wenn nicht gesteuert wurde. Folgerichtig büßt die Rechtsform der Genossenschaft immer mehr von ihrer Originalität im System des Gesellschaftsrechts ein. ( siehe hierzu auch Rolf Steding : Die AG – rechtsförmliche Alternative zur eG) Hat sich das „System Genossenschaft“ in den vergangenen 20 Jahren weiter entwickelt, weiter verselbstständigt oder noch weiter von der Basis entfernt? 

Warum wird die Idee der genossenschaftlichen Kooperation nicht vorgelebt und gefördert? Warum haben Genossenschaften ein verstaubtes Image? Warum wird die Förderung der Mitglieder im Rahmen einer genossenschaftlichen Kooperation nicht umgesetzt und vorgelebt?
Die Gedanken von Prof.Rolf Steding zum Rechtsformvergleich wurden von igenos e.V. mehrfach aufbereitet und aktuell unter ag-statt-eg.de noch einmal zusammengefasst.

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