Auf Initiative des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) wurde in der Jahresmitte 2022 eine bundesweite Werbekampagne der Volksbanken und Raiffeisenbanken gestartet. Mit dem Ziel, bis zum Jahresende 500.000 neue Mitglieder zu werben. In verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen wurden Anzeigen geschaltet, dazu Werbespots im deutschen Fernsehen.

Wir wollen uns hier auf zwei Anzeigen beschränken, die sich nebeneinander in einer Wochenausgabe der Zeitung „DIE ZEIT“ mit dem Angebot „Jetzt Mitglied werden“ fanden.

    Erste Anzeige mit Foto von Klaus Ressler, Zimmerei Ressler, Mitglied seit 1993:

„Meine Bank gehört mir, damit es um mein Unternehmen geht und nicht um die Bank“. Weiter „Wir sind Genossenschaftsbanken. Die Banken, die ihren Mitgliedern gehören“. Dazu, wie bislang immer wieder versichert: „Morgen kann kommen“ und „Wir machen den Weg frei“. 

Zweite Anzeige mit Foto von Lilli Schakinnis, Theaterverbund Schakinnis, Mitglied seit 2017. Nun etwas forscher: „Meine Bank gehört mir, weil mir nicht egal ist, was sie mit unserem Geld macht.“ Ergänzung dazu wie oben.

Die Leser/innen müssen verwundert und irritiert sein, kann doch eine Genossenschaftsbank, die mitunter einige tausend Mitglieder in ihrem Kundenkreis zählt, nicht Eigentum von Klaus bzw. Lilli sein. Auch stellt sich die Frage, ob das, was auf „damit“ (1) und „weil“ (2) folgt (im obigen Text unterstrichen) folgt, Überzeugungskraft an potenziell am Mitgliedschaftserwerb Interessierte ausstrahlen und Beitrittsverlangen auslösen kann. 

Mit den überzogen besitzergreifenden Aussagen ist einiges in die Schieflage geraten. Das Unternehmen, das angeblich Klaus gehört, und die Bank, um die es im Text nicht gehen soll, sind identisch. Und die Bank, die Eigentum von Lilli sein soll, gerät in Verdacht, dass mit dem von ihr und vielen anderen Mitgliedern eingebrachtem Beteiligungskapital unredlich umgegangen werden könnte. 

Sollen und können diese missverständlichen und zugleich falschen Werbetexte nun Außenstehende zum Erwerb der bankgenossenschaftlichen Mitgliedschaft bewegen? Bei solcher Erwartung graut es dem besagten Morgen, der kommen kann. Vorerst lässt sich resümieren: Der Inhalt der beiden Anzeigen bedarf einer Richtigstellung. 

Wem gehört eine Bankgenossenschaft wirklich?

Genossenschaften unterhalten, wie es aus dem Genossenschaftsgesetz hervorgeht, ein Gemeinschaftsunternehmen ihrer Mitglieder, einen „gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb“. Zwar ist das Bewusstsein, als Mitgliedergruppe Eigentümer und Unternehmer einer Genossenschaft zu sein, in der Praxis nur wenig ausgeprägt. Das ändert aber nichts daran, dass alle Mitglieder mit ihren Geschäftsanteilen zur Bildung des Eigenkapitals der Genossenschaft beitragen. Eigentümerin einer Bankgenossenschaft ist demzufolge die Gemeinschaft der Mitglieder – wer sonst? Klaus und Lilli können nur Miteigentümer der Bank sein, der sie als Mitglied angehören. 
(C) igenos Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder e.V. Bullay Referat Grundsatzfragen  

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1 Kommentar.

  • Die in dem Artikel erfolgte Richtigstellung über die Eigentümer/Miteigentümer einer Genossenschaftsbank erscheinen mir dringend angebracht. Daraus ergibt sich zugleich die Frage, welche Vorteile hat das Mitglied einer Genossenschaftsbank gegenüber einem Nichtmitglied, das nur sein Geld auf einem Girokonto, in Aktien oder anderen Bankprodukten anlegt?
    manne/23.11.22

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