In der BGH Entscheidung zum Berliner Mietendeckel vom 15.04.2021 wurde die zwingend notwendige Unterscheidung zwischen der am klassischen Wohnungsmarkt üblichen Miete und der bei Genossenschaftswohnungen anzusetzenden Nutzungsgebühr ignoriert. Dies veranlasste die GenoNachrichten sich noch einmal ernsthaft mit der Frage auseinanderzusetzen ob und warum das Genossenschaftsgesetz GenG vor deutschen Gerichten häufig einfach ausgeblendet wird?
Die GenoNachrichten befassen sich in einer dreiteiligen Serie mit dem Genossenschaftsrecht in der Praxis.
Im Teil 1 geht es zunächst um eine Positionsbestimmung.
Die eingetragene Genossenschaft ist als Leistungs- und Fördergemeinschaft zum Nutzen der Mitglieder ausgerichtet und somit keineswegs überholt. Im Gegenteil: In der Gesetzesnovelle von 2017, dem „Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften“, wurde die gesellschaftliche Relevanz der eingetragenen Genossenschaft noch einmal hervorgehoben. Die Überprüfung und Berichterstattung über die Erfüllung des Förderauftrags ist seitdem ausdrücklicher Bestandteil der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband