Eidgenossen ohne Genossenschaftsgesetz

Basel, 24.Februar 2023 (geno). Die Schweiz hat kein eigenes Genossenschaftsgesetz. Und das seit Jahrhunderten. Die Eidgenossen regeln ihre kooperativen Beziehungen im sogenannten Obligationenrecht (OR). Maßgeblich sind dabei die Artikel 828 bis 926. Das Obligationenrecht ist im Jahr 1881 in Kraft getreten und wurde 1936 fundamental revidiert. Moderne Bewertungen dieser allgemein…
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Genossenschaftsbanken, die Fassade bröckelt

Der Mitgliederanteil bei Grossgenossenschaften liegt, laut Einschätzung von igenos, durchschnittlich unter 50%. Ein umfangreicher Leistungsaustausch mit Nichtmitgliederkunden steht in Widerspruch zur Kon­struktion einer Genossenschaft, weil sie dadurch partiell den Charakter einer Erwerbsgesellschaft annimmt und die Mitgliedschaft eine Abwertung erfährt. Dessen ungeachtet existiert das Nicht­mitgliedergeschäft fast im gesamten genossenschaftlichen Wirtschaftssektor, und…
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Wir machen den Weg frei für das Nichtmitgliedergeschäft

Bullay, den 31.01.2023.(Geno-Wissenschaft). Das Identitätsprinzip als weiteres Kriterium einer Unterscheidung von anderen Unternehmens­formen bezeichnet das personale Gleichsein von Trägern der demokratischen Entscheidungs­findung und Kontrolle, Leistungsnutzern und Kapitalgebern des Genossenschaftsunternehmens. Es ist ein Grundsatz, der überall dort eine Aushöhlung erfährt, wo Geschäfte mit Kunden, die keine Mitglieder sind, getätigt und nichtnutzende…
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