Volksbank-Beben: Fusions-Prozedere steht generell in Frage

Nürnberg, 28. Februar 2022 (geno). Das Landgericht Nürnberg-Fürth steuert in diesen Tagen zielstrebig auf die generelle juristische Lösung eines genossenschaftlichen Schlüsselproblems zu. Es geht um die rechtskonforme Fusion von Genossenschaftsbanken in der Vergangenheit. Gegenstand des vorliegenden Falls vor dem Nürnberger Landgericht ist die umstrittene Verschmelzung von drei fränkischen Volksbanken – der Volksbank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach, der Volksbank Neustadt an der Aisch sowie der Volks- und Raiffeisenbank Nürnberg. Über die geplante Mega-Fusion haben die Genonachrichten bereits im Vorfeld (hier) und (hier) ausführlich berichtet. Auch igenos, als Interessenvertetung der Genossenschaftsmitglieder, war im Vorfeld der geplanten Fusion vor Ort aktiv.

Das Medium finanz-szene.de prognostiziert ein bevorstehendes „Volksbank-Beben“. Immerhin ist das vergangene Jahrzehnt von einer regelrechten Fusionswelle im Sektor Genossenschaftsbanken geprägt gewesen. Derzeit existieren nur noch 770 Genossenschaftsbanken. Jährlich gibt es 30 bis 50 Verschmelzungen.

Die Fusionen der Genossenschaftsverbände dienen zur Strukturbereinigung und wurden (hier) mehrfach ausführlich thematisiert. Ein Szenario dazu wurde bereits im Jahr 2018 in den GenoNachrichen veröffentlicht++ (gb/mgn/28.02.22 – 035)

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