Genossenschaften: Der Staat als Garant des Prüfungsmonopols

Berlin/Bullay den 10. Juli 2026. Warum ist die gesetzliche Sonderstellung der Prüfungsverbände eine staatliche Gewährleistungsverantwortung begründet? Genossenschaften sind nach § 1 GenG auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet. Diese Mitgliederförderung ist nicht bloße Tradition und auch kein werblicher Zusatz. Sie ist der gesetzliche Zweck der Rechtsform eG. Gerade deshalb hat…
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