Bankgenossenschaft kündigt Mitgliedschaft

Bullay, den 16.Dezember 2020. Bundesweit bereinigen die  in der Rechtsform Genossenschaft tätigen selbständigen Volks- und Raiffeisenbanken ihren Mitgliederbestand. Langjährige Mitglieder, teilweise mit 100 Geschäftsanteilen und mehr, werden aus  ihrer Genossenschaft ausgeschlossen. Als Begründung werden regelmäßig mangelnde geschäftliche Aktivitäten genannt.

igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder berichtet über mehrere Fälle  pro Woche, die Anzahl der Beschwerden ist tendenziell steigend.  Das genossenschaftliche Identitätsprinzip besagt, dass die Mitglieder, für Ihre Bankgenossenschaft haften, mit ihrer Bankgenossenschaft Geschäfte machen und im Gegenzug von ihrer Bankgenossenschaft gefördert werden.

Falls Ihre Genossenschaft Ihre Mitgliedschaft  kündigt und Sie einen Dreizeiler mit folgenden Inhalt erhalten: “ Gemäß §68 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes teilen wir Ihnen mit, dass Sie durch Beschluss des Vorstands vom xxxx aus unserer Genossenschaft ausgeschlossen sind. Den Beschluss haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.“  

Sollten Sie zunächst einmal Widerspruch einlegen. Es ist wichtig sofort zu regieren und die Frist zu wahren. Es reicht ein Brief per Einschreiben an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats  der Bank. Hier finden Sie einen Musterbrief.

Ausschluss als Mitglied Mitg.Nr.: 1245

Sehr geehrter Herr xxxxx,

mit Schreiben vom xxxxxxx wurde mir vom Vorstand der Bank der Ausschluss aus der Genossenschaft mitgeteilt.

Zwecks Wahrung der satzungsmäßigen Fristen und Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 6 und 7 lege ich hiermit beim Aufsichtsrat Beschwerde gegen den Ausschluss ein. Ich habe der Genossenschaft keinen Schaden zugefügt und nutze auch noch immer den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft mit Geschäftsguthaben und Sparbuch. (ACHTUNG Wenn Sie über kein Sparbuch verfügen, den letzten Satz bitte anpassen) . Mit genossenschaftlichen Grüßen. Name + Unterschrift.

Die Hintergründe zu diesem Beitrag finden Sie in den Genossenschaftsnachrichten vom 15.12.2020. Im kommenden Beitrag erläutern wir Ihnen, anhand unseres oben angeführtenFallbeispiels , warum die 50 Anteile a 100,-€ eigentlich einen inneren Gegenwert von ca. 165.000 € haben und warum die Bankmitglieder nicht am Wertzuwachs ihres Unternehmens beteiligt sind.
igenos e.V. Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder

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1 Kommentar.

  • […] Berlin/Bullay den 3.Juni 2022. Ein Großteil der im Bundesverband BVR organisierten Genossenschaftsbanken haben ein Problem. rückläufige Mitgliederanzahl. Es fehlt an Nachwuchs. Die mit der Rechtsform Genossenschaft verbundenen „Systemvorteile“, z.B. die von der Mitgliederseite immer wieder kritisierte „planmäßige Akkumulation und Verschiebung von herrenlosen Kapital“, setzt aber ein umfängliches Mitgliedergeschäft voraus. Ohne Genossen keine Rechtsform Genossenschaft. Mit der Mission 2022 sollen 500.000 neue, vor allem aber jüngere Mitglieder gewonnen werden. Nachdem in der Vergangenheit vielen langjährigen Mitglieder die Kontoverbindung gekündigt wurde, soll anscheinend ein „Mitgliederaustausch“ stattfinden.Genossenschaftsbanken sind mit wenigen erfreulichen Ausnahmen, wie z.B. die GLS Bank, absolut nicht sexy. Da Mitglieder und Nichtmitglieder gleich behandelt werden, bringt eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft auch keinen greifbaren Nutzen, direkte Mitgliederförderung ist ein Fremdwort. Die Mitbestimmung wurde durch die sogenannte Vertretersammlung ersetzt. Folgerichtig wird die Mitgliedschaft als solche auch häufig nicht mehr wahrgenommen. Es fehlt die genossenschaftliche Identität, die genossenschaftlichen Werte sind weitgehend unbekannt. Mit anderen Worten, die Rechtsform Genossenschaft wird häufig missbraucht.Nach vorsichtigen Schätzungen von genoleaks liegt der Anteil der Mitglieder der Generation 50+, bezogen auf die Grundgesamtheit aller Mitglieder, knapp unter 60%. Es dürfte aber eine heikle Mission werden, wie geplant, ältere Mitglieder zu motivieren neue Genossenschaftsmitglieder aus ihrem Familienkreis zu rekrutieren. Warum? Die kurzsichtige, auf Gewinnmaximierung ausgerichtete BVR- Unternehmenspolitik ist so schnell nicht vergessen. Die eigenen Mitglieder mit Strafzinsen zu bedrohen und durch hohe Kontoführungsgebühren zu verärgern, war strategisch falsch. Es war auch unklug, langjährige Mitglieder mit hohen Einlagen und Sparguthaben regelrecht zu vertreiben, in dem den Mitgliedern zuerst, die Kontoverbindung und dann die Mitgliedschaft gekündigt wurde. […]

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