Bankgenossenschaft kündigt Mitgliedschaft

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Bundesweit bereinigen die in der Rechtsform Genossenschaft tätigen selbständigen Volks- und Raiffeisenbanken ihren Mitgliederbestand. Langjährige Mitglieder, teilweise mit 100 Geschäftsanteilen und mehr, werden aus ihrer Genossenschaft ausgeschlossen. Als Begründung werden regelmäßig mangelnde geschäftliche Aktivitäten genannt.
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