31.12.2025. Das Jahr 2025 ist als internationales Jahr der Genossenschaften in die Geschichte eingegangen. Die GenoNachrichten fassen hier wesentliche Ereignisse in  Deutschland zusammen.

Januar 2025 : Mitglieder der VR-Bank Bad Salzungen machen von ihren genossenschaftlichen Grundrechten Gebrauch und fordern am 23.01.25 in einer von den Mitgliedern organisierten Informationsveranstaltung mehr Transparenz und Teilhabe. Zur Diskussion stand auch, ob die vom Prüfungsverband verursachten Kosten in der abgerechneten Höhe wirklich notwendig waren. 

Februar 2025. Die Initiativen  GvU (Genossenschaft von unten) in  Hamburg, Berlin und Dortmund veranstalten den zweiten alternativen  Genossenschaftskongress in Hamburg. Schwerpunktthemen waren der „Mietspiegel“ und die zunehmende  Einflussnahme der Genossenschaftsverbände auf die ´Satzung und die zunehmende Einschränkung der Mitgliederrechte durch GdW Prüfungsverbände. Völlig offen blieb die Frage,  ob der GdW, der auch die Interessen der am Kapitalmarkt ausgerichteten   Großvermieter vertritt,  wirklich geeignet die Interessen der Wohnungsgenossenschaften und deren Mitglieder  wahrzunehmen.  

Alternativer Genossenschaftstag Genossenschaft von unten 2025

März 2025: Eine führende, auf Presse- und Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei fordert igenos und die GenoNachrichten im Namen der VR-Bank Bad Salzungen auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die – vom Genoverband begleiteten Verfahren laufen teilweise noch, da weder igenos noch die Redaktion der GenoNachrichten bereit ist, entsprechende Unterlassungserklärungen im gewünschten Umfang zu unterzeichnen. Inzwischen haben sich mehrere Zeugen gemeldet, die ihre Bereitschaft bekundet haben, in einem etwaigen Hauptsacheverfahren auszusagen. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18.03.2025 das Nominalwertprinzip in einer aktuellen Entscheidung zur Rechtsform Genossenschaft bestätigt, wonach bei Fusionen bzw. Verschmelzungen von Genossenschaften der Ausgleichsanspruch für Mitglieder auf den Nominalwert ihrer Geschäftsanteile begrenzt bleibt und der meist deutlich höhere innere Wert inkl. Rücklage und Anlagevermögen unberücksichtigt bleiben muss. Der BGH ist in seiner Begründung davon ausgegangen, dass die Mitglieder bzw. die Vertreterversammlung aufgrund ihrer Finanzhoheit als Eigentümer der Genossenschaft dies jederzeit ändern können. 

Nach Ansicht von genoss e.V. sind Vorstand und Aufsichtsrat zum eigenen Schutz vor Schadenersatzansprüchen deshalb verpflichtet, vor einer Fusion oder Verschmelzung die Mitglieder ausreichend und vollständig über etwaige Alternativen und die jeweiligen Vermögensfolgen zu informieren. Nur dadurch kann später nachgewiesen werden, dass bei einem trotzdem positiven Beschluss über die Fusion bzw. Verschmelzung die Mitglieder eigenverantwortlich und quasi sehenden Auges auf einen Vermögensausgleich durch Zuerkennung des inneren Wertes wissentlich verzichtet haben.

April 2025: Unruhe bei der Volksbank Jever. Die Interessenvertretung der Vertreterversammlung prüft rechtliche Schritte gegen Vorstand und Aufsichtsrat, da die Organe der Genossenschaft nicht alle Alternativen zur Fusion ausreichend gewürdigt haben sollen. 

Mai 2025: Das Amtsgericht Bad Salzungen erklärt den Ausschluss von igenos e.V. sowie zwei weiteren igenos Mitgliedern aus der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG für ungültig. Dass dieses Ausschlussverfahren vom Genoverband begleitet wird, kann durchaus den Eindruck erwecken, dass sich unser Verbandswesen verselbstständigt hat und kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen.  Im laufenden Berufungsverfahren liegt Ende Dezember noch keine Entscheidung vor. Somit kann igenos weiterhin nicht an der Generalversammlung der Genossenschaft teilnehmen und dort nicht die Interessen von Genossenschaftsmitgliedern vertreten, die den aktuellen Kurs der Bank teilweise kritisch sehen.

Juni 2026: Der CoopGo Genossenschaftsverband wurde zum 1 Juni 2025 als viertes deutsches Mitglied in den Weltgenossenschaftsverband ICA aufgenommen. CoopGo wurde 2016 von igenos initiiert, um den genossenschaftlichen Sektor neu auszurichten. Vertreter des CoopGo Genossenschaftsverband nahmen bereits im Juni an ICA-Tagungen in Helsinki und Manchester teil.

Juli 2025: Die Insider Plattform GenoLeaks entpuppt sich als Zeitbombe und wird entschärft. Die 2015 eingerichtete Internetseite war insbesondere bei Mitarbeitern der Genossenschaftsorganisation beliebt. Derzeit ist GenoLeaks aufgrund medienrechtlicher Beschwerden und Klagen gegen die Herausgeber nur über ein Passwort zu erreichen. 

GenoLeaks setzt sich weiterhin für mehr Transparenz aus und wertet vor allem interne Vorgänge in und auf dem Umfeld der Genossenschaftsorganisation aus. 

August 2025: Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde gegen das BGH Urteil zum Ausgleich lediglich des Nominalwerts bei der Fusion von Genossenschaften zurück. Damit wird deutlich, dass die Mitglieder einer Genossenschaft auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ausreichende Informationen haben müssen, um eigenverantwortlich über die Verwendung ihres Kapitals und Alternativen zu einer Fusion zu entscheiden.

Beim Bankhaus RSA in Rechtmehring formiert sich eine Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder gegen eine plötzlich aufkommende Diskussion über eine angebliche Schieflage und eine daraus folgende Fusion mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG in Rosenheim.

September 2025: GenoLeaks stellt das genossenschaftliche Prüfungsmonopol mit folgender Behauptung in Frage: „Das genossenschaftliche Verbandswesen profitiert vom gesetzlichen Prüfungsmonopol und agiert in einem wettbewerbsfreien Raum. Diese künstlichen, für das genossenschaftliche Verbandswesen positiven Wachstumsbedingungen lassen einen Missbrauch der Rechtsform eG befürchten.“ Als Begründung wird angeführt: Die Genossenschaftsbanken sind die größte Einnahmequelle für Prüfungsverbände und BVR, was laut GenoLeaks wiederum zu einer Abhängigkeit und zu Interessenkollisionen führen kann.

Oktober 2025: Die GenoNachrichten schaffen Gegenöffentlichkeit und berichten seit 10 Jahren regelmäßig über die Genossenschaftsszene im deutschsprachigen Raum. Im Oktober 2025 sind 2.500 Beiträge über die interne Suchfunktion der GenoNachrichten abrufbar. Die drei beliebtesten Themen in 2025 lauten „Nutzungsgebühr oder Miete,“ „Fusionspolitik und Alternativen“ sowie „die Geno-Ratio von Europa lernen“.

November 2025. Branchenbeobachter sehen aktuell Parallelen zwischen den Entwicklungen beim Bankhaus RSA und der Krisenbank Bad Salzungen- Schmalkalden eG. In beiden Fällen geht es um „laute Fusionen“ die durch Negativpresse“ begleitet werden. Sie erkennen für die vermeintliche Problemlösung ein identisches Muster: Niedrige Bewertung wesentlicher Vermögenswerte mit der Folge erheblicher Verlustfeststellungen und anschließend eine Art „Wunderheilung“ durch die BVR-Sicherungseinrichtung.

Dezember 2025: Der igenos eV vermutet, dass der BVR und die BVR-Sicherungseinrichtung angesichts der zunehmenden Anzahl sogenannter Krisenbanken durch geplante Satzungsänderungen noch mehr Druck und Einfluss auf die ihnen angeschlossenen Volks und Raiffeisenbanken ausüben wollen. Einzelne der geplanten Satzungsanpassungen könnten nach Ansicht des igenos eV mit den Bestimmungen sowohl des Kartell- als auch des Genossenschaftsrechts kollidieren. 

igenos Vorstand Georg Scheumann analysiert in seinem aktuellen Buch „Quo vadis Volks- und Raiffeisenbanken“ (hier kostenfrei zum Download) die Bedeutung und die Hintergründe des Nominalwertprinzips bei Fusionen von Genossenschaftsbanken untereinander. Scheumann geht besonders auf die Informationspflichten des Vorstands sowie auf Randnote 29 des BGH-Urteils zum Nominalwertprinzip bei Genossenschaften ein. Der BGH bestätigt dort die Finanzhoheit und Mitbestimmungsrechte der Genossenschaftsmitglieder sehr klar und eindeutig.

Genossenschaften Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

(c) Grafik Friederike Cañadas 1965-2020 / U-D-G eG

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