BVR im Dauerkonflikt mit der Rechtsform Genossenschaft 

Berlin/Bullay den 10.März 2023. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR)  ist unter anderem der Systemdienstleister der genossenschaftlich organisierten Banken. Neben den Markenrechten verwaltet der BVR die Institutssicherung und die Unterstützungsfonds in die alle angeschlossenen Kreditinstitute einzahlen um im Fall einer Bankenpleite Rückendeckung zu erhalten.  Es geht um den Schutz der Geschäftsanteile und die Spareinlagen der Mitglieder und auch der sonstigen Bankkunden.  Das System ist ganz  grob vereinfacht  vergleichbar mit einer Versicherung,  z.B. der Münchener Rückversicherung AG. 

Obwohl Genossenschaften grundsätzlich zu absoluter  Transparenz verpflichtet sind, weigert sich der BVR beharrlich Zahlen und Fakten auf den Tisch zu legen. Die genossenschaftliche Institutssicherung ist nicht transparent, veröffentlicht  keine Bilanzen und versteht sich anscheinend als privater Club mit unterschiedlich gestaffelten Mitgliedsgebühren. Bei guter Führung und systemkonformen Verhalten gibt es Rabatt.

In einem interessant gestalteten PR-Artikel in der FAZ vom 6.03.2023 über die Vorzüge das genossenschaftliche Bankensystem wird BVR Vorstand Daniel Quinten zitiert. Es geht ihm um „Geräuschlosigkeit in der Präventionsarbeit“ innerhalb der genossenschaftlichen Organisation. Mit anderen Worten, der BVR will seinen Einfluss und Durchsatz deutlich erhöhen, es soll aber nicht an die Öffentlichkeit geraten.  In den untergeordneten Prüfungsverbänden, der operative Arm der Genossenschaftsorganisation, wird dagegen ganz offen von „Totprüfen“ durch EWBs (Einzelwertberichtigungen auf Kreditengagements) gesprochen. Auch der Bankenaufsicht Bafin ist das Machtstreben des BVR und die damit verbundene Kollateralschaden hinreichend bekannt, die Behörde interessiert sich aber nicht für die genossenschaftliche Basis. 

igenos, eine bundesweit tätige Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, stellt das genossenschaftliche Bankensystem und deren rigorose Steuerung durch den BVR grundsätzlich in Frage spricht dagegen von einem Urknall. Es geht igenos dabei ausschließlich um die Rechtsform Genossenschaft, die vom BVR anscheinend vorsätzlich missbraucht wird. Um Abhilfe zu schaffen bedarf es laut Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt, Bankvorstand a.D. und igenos Vorstand  nur einen Federstrich. Die Umwandelung der eG in eine genossenschaftliche AG. Dem Bankgeschäft ist es egal in welcher Rechtsform es geführt wird. Zur Vertiefung:  Im Zeitraum 16.01.2023 bis 3.02.2023 befassten sich die GenoNachrichten Reihe: Geno-Wissenschaften täglich mit dem genossenschaftlich organisierten  Bankensystem. Alle Beiträge der GenoNachrichten sind noch abrufbar.
+++update 22.03.23 +++ Bitte beachten Sie auch die Beiträge der GenoNachrichten vom 17.03.23 Behandlung des Genossenschaftsvermögens im Fall einer Fusion vom 20.03.23 Genossenschaftsbanken Fusionen und Haftungsfragen und vom 21.03.23 Geno-Banken Fusionen Missachtung der Informationspflicht.

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