Streit um Abschalten genossenschaftlicher Website

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Essen, 22.09.2021 (geno) Die beiden Vorstände der Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG Essen fordern erneut die Abschaltung einer Website von Genossenschaftsmitgliedern. Der Domain-Name soll herausgegeben werden. Darüber informiert ein Mitglied der Genossenschaft die GenoNachrichten Redaktion. Es geht dabei um den Abriss einer genossenschaftlichen Siedlung mit bezahlbarem Wohnraum (Angerstraße 17-29, Essen), deren Wohnungen von den Genossenschaftsmitgliedern auch mit viel Eigenarbeit und hohen Investitionen renoviert wurden, die aber modernen genossenschaftlichen Wohneinheiten weichen soll. Die betroffenen Mitglieder haben sich auf dieser Website eine Möglichkeit geschaffen, auf ihr Anliegen hinzuweisen und ihre Argumente vorzutragen. 

Als Grund für ihre Forderung nennen die Vorstände Rufschädigung sowie das Behaupten falscher Tatsachen. Als Gegenmaßnahme wird mit Kündigung der Genossenschaftsmtgliedschaft und der Genossenschaftswohnung gedroht. Verbunden mit der Auseinandersetzung ist ein Streit um Urheber- und Markenrechte. Ein von den Beschuldigten angebotener Dialog wird von den Genossenschaftsvorständen abgelehnt. Auf inhaltliche Fragen, wie z.B. die städtebaulichen Auswirkungen oder Fragen des Klimaschutzes wird nicht eingegangen.

Der Konflikt reiht sich in eine bundesweite Kette von Streitfällen über innergenossenschaftliche Transparenz und die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitglied ein. Viele dieser Streitfälle landen vor Gericht. Im vorliegenden Fall scheint das auch zu blühen. Der Verlauf der juristischen Verfahren zeigt aber häufig, dass sowohl Anwälten als auch Richtern substantielle Kenntnisse des Genossenschaftsrechts fehlen, was dazu führen kann, dass das Genossenschaftsrecht in der Rechtssprechung komplett ausgeblendet wird. Genossenschaftsmitglieder sind nämlich Eigentümer ihrer Genossenschaft und haben sehr wohl ein Mitspracherecht und ein Recht auf Transparenz und Mitbestimmung. Es sind keine Mieter im klassischen Sinne, deren Vermieter seine Interessen nach seinen wirtschaftlichen Wünschen durchsetzen kann. Der Vorstand ist vielmehr verpflichtet, im Interesse der Genossenschaftsmitglieder zu handeln. Aus diesem Grund werden sich die GenoNachrichten auch näher mit dem Vorgang beschäftigen.

igenos, die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder, schlägt vor, große Wohnungsgenossenschaften, wie z.B. die in diesem Fall agierende GE-WO aufzulösen und diese entweder in kleinere Genossenschaften, oder alternativ in selbstständige Zweigniederlassungen aufzusplitten. Diese Entscheidung können die  Genossenschaftsmitglieder in ihrem höchsten Entscheidungsgremium, der Generalversammlung, selbst treffen. Die auf diese Weise neu entstandenen Genossenschaften wählen aus ihren Mitgliedern jeweils einen ehrenamtlichen Vorstand und Aufsichtsrat, der aber nur eine Aufwandsentschädigung erhält. Die Vorstände dieser GE-WO Stadt(teil)genossenschaften setzen dann den von den Mitgliedern vorgegebenen genossenschaftlichen Förderauftrag um.

Diese kleinen Genossenschaften / Zweigniderlassungen vertreten anschließend die Interessen ihres Quartiers oder ihrer Straße. Das Management ihrer Flächen übertragen die neuen Genossenschaften an eine gemeinsam finanzierte Verwaltungsgesellschaft, sprich eine Dachgenossenschaft, die dann das Facility Management für die neue GE-WO Gruppe übernimmt. An der Spitze dieser Verwaltungsgesellschaft / Dachgenossenschaft steht nun ein angestellter Geschäftsführer, der an seine Auftraggeber, also die Genossenschaftsvorstände der einzelnen GW-WO Stadt oder Stadtteilgenossenschaften, berichtet. Als Grundlage für dieser Servicegesellschaft können die vorhandenen Verwaltungsstrukturen der derzeitigen Genossenschaft genutzt werden. Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt dann weiterhin objektbezogen. Im Fall der GE-WO würde es sich anbieten das Unternehmen in GE-WO Bottrop, GE-WO Essen GEWO Mülheim und GE-WO Oberhausen zu zerlegen

Selbstverständlich können in eine Stadt auch mehrere Stadtteil Genossenschaften Niederlassungen gegründet werden. Auch hierüber entscheiden allein die Mitglieder in einer einzurufenden außerordentlichen Generalversammlung. So funktioniert Genossenschaft von unten. ++ (de/mgn/22.09.21 – 100) 

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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