BVR Machtspiele bei der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden.

Berlin 4.Februar 2021/bank intern. Es ist weithin bekannt, dass der BVR (Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken) ein völlig eigenes Verständnis von der genossenschaftlichen Selbstverwaltung und Demokratie hat. Der BVR steht für eine radikale Strukturbereinigung sprich Fusionspolitik, die zu einem Kahlschlag unter den selbstständigen Bankgenossenschaften geführt hat. Diese sogenannten „Druckfusionen“ verlaufen nach einem fest eingespielten Schema: Am Anfang steht „Die Überprüfung von ausgewähltem Kredit Engagement pro Kreditnehmereinheit“ mit dem Ziel, dieses ggf. neu zu bewerten. Damit ist der Weg frei, in die genossenschaftliche Selbstverwaltung einzugreifen. Mit anderen Worten: Genossenschaften werden auf „Anweisung von Oben“ tot geprüft, um die Vorstände und Aufsichtsräte gefügig für die eigene Machtpolitik zu machen. Dieses so erfolgreiche BVR Machtspiele setzt sich jetzt fort. Wir zitieren aus der Originalquelle bank-intern

Seit Bekanntwerden der zunächst anonymen Anzeige des früheren Leiters der Immobilienabteilung der VR Bank Bad Salzungen Schmalkalden, Frank Sch., gegenüber der BaFin im Jahr 2018, stehen Vorstand Stefan Siebert und Jan Wettstein mitsamt Aufsichtsrat unter massivem Druck.  Nicht, weil die Bank-Manager inklusive Aufsichtsrat nicht gewillt wären, minutiös die wahren Zusammenhänge vorzutragen, sondern vor allem deshalb, weil sie geradezu einem Trommelfeuer immer neuer Anwürfe ausgesetzt sind. Denn man muss sich dabei vor Augen halten: Frank Sch. hat vor Gericht ausgesagt, Teile der BaFin vorgelegten Unterlagen „gefälscht“ zu haben. Zwar hat die BaFin die Abberufung des Vorstands momentan auf Eis gelegt, dennochgehen die Angriffe weiter. So tritt aktuell die Sicherungseinrichtung des BVR gegenüber der Bank auf den Plan, und teilt nüchtern und formal mit, die WP-Gesellschaft Deloitte GmbH, namentlich eine Beate Wissel-Schaldach, beauftragt zu haben, „30 Kreditengagements mit einem Risikovolumen von mehr als 5 Mio. € pro Kreditnehmereinheit“ sowie zusätzlich „bis zu 15 weitere Kreditengagements unterhalb der Grenze von 5 Mio. €“ auf den Prüfstand zu stellen. In besagtem BVR-Schreiben vom 19. Januar 2020 (das ‚Bi‘ vorliegt) heißt es weiter, „der Vorstand des BVR kann auf Grundlage der vorhandenen Informationen im Einzelnen nicht bestimmen, welche konkreten Kredit-und Beteiligungsgeschäfte … gegen die Sorgfaltspflichten … verstoßen (haben) könnten“. Diese vage Formulierung lässt Raum für vielerlei Spekulationen: Was genau wollen Marija Kolak und Gerhard Hofmann, die beide persönlich das BVR-Schreiben unterschrieben haben, mit dieser Prüfung herausfinden, wenn sie gleichzeitig sagen, eigentlich nicht genau zu wissen, was konkret zu prüfen sei. Wollen sie insgeheim sagen: ‚Deloitte geh‘ mal rein in die Bankunterlagen – irgendetwas wirst du sicherlich finden, denn die Anzeige von Frank Sch. zieht bislang nicht‘? Was uns zusätzlich stutzig macht, ist, dass derzeit die jährliche gesetzliche Pflichtprüfung der Bank beim PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband/Erfurt läuft, also diese BVR an-klassische Zweitprüfung ist, wegen der Finesse, dass die Erstprüfung noch andauert. Klar, wenn die Sicherungseinrichtung tätig wird, zumal mit dieser Härte, dann klingt das nach Gefahr im Verzug. Da der Aufsichtsrat bislang über alle Tätigkeiten des Vorstands, mit juristischer Expertise u. a. von Dr. Edgar Steinle unterlegt, vollumfänglich informiert wurde, dürfte klar sein, dass er, um diesen Erkenntnisstand auch weiterhin zu behalten, nicht anders kann, seinerseits ebenfalls gutachterlich zu prüfen, ob bei den besagten Kreditengagements alles ‚im grünen Bereich‘ ist. Allerdings darf man jetzt nicht auf die finanzielle Seite schauen, da wird es einem schwindelig: Denn die Kosten für jedes dieser Gutachten dürfte kaum unterhalb einer halben Million € liegen. Hinzu kommen weitere parallele Rechtsberatungskosten. – Nicht nur im Rheinland fragt man sich, wer soll das alles bezahlen? Die Mitglieder etwa? Der nachstehende Beitrag wurde von bank-intern dem im kapitalmarkt Verlag herausgegebenen Branchennewsletter für Banker übernommen.

BVR Bundesverband Volks- und Raiffeisenbanken, BVR-Planspiele, Fusionspolitik, genossenschaftliche Selbstverwaltung, VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden
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4 Kommentare.

  • Christian W.
    9. Februar 2021 12:59

    Die eG ist der einzige Unternehmenstyp, der von Mitgliedern (als Eigentümern und Nutzern) getragen wird. Ohne Mitglieder gäbe es keine Genossenschaft.
    Die Rolle der Genossenschaftsverbände / des BVR sind doch kritisch zu hinterfragen.
    Die demokratische Struktur der Genossenschaft und absolute Transparenz sind wesentliche Bestandteile der Genossenschaftskultur. Diese Transparenz fehlt aber bei den Verbänden, denen es anscheinend nur daru geht ihre Einnahmequellen abzusichern.

  • einer aus der Szene
    8. Februar 2021 18:14

    Die VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden eG zählt zu jenen wenigen Volks- und Raiffeisenbanken, die im Betriebsergebnis nach Bewertung alle anderen Volks- und Raiffeisenbank weit hinter sich lässt. Den BVR treibt wahrscheinlich der Neid auf eine VR-Bank die rechtzeitig einen anderen Prüfungsverband gewählt hat. Und seitdem erheblich bessere Ergebnisse vorweisen kann, weil sie nicht mehr den Weisungen des alten Prüfungsverbands und dadurch den Eigeninteressen des BVR ausgesetzt ist. Es wäre interessant zu erfahren, wie hoch die Summe der jährlichen Zahlungen der Bank an den BVR und die Institutssicherung in den letzten zehn Jahren waren und vor allem was der BVR damit gemacht hat. Denn davon erfährt niemand etwas.

  • Eingang über Poststelle
    8. Februar 2021 15:28

    Wen wundert das denn wirklich? Neid ist in Deutschland ein bedeutemdes Prinzip. Wer Erfolg hat, wird mit Misstrauen beäugt und wer dann noch alles anders macht, als die Konkurrenz – oder in diesem Fall, wie die Prüfungsverbände sich das denken – der hat allerhöchstes Misstrauen verdient. Kann doch nicht sein, dass jemand aus der Reihe schert und möglicherweise unkontrollierbar wird. Das hieße ja, dass alle anderen nicht so gut sind und wer lässt sich schon gerne vorführen. Die Grundprinzipien der Genossenschaften, wie Selbstbestimmung, Transparenz und alle für einen, kann man da gerne außer Acht lassen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder sein eigenes Süppchen kochen würde.

    Übrigens: Wer die Ironie findet, darf sie behalten.

  • Welche Funktion haben die Genossenschaftsverbände und wie glaubwürdig sind diese denn Genossenschaftsverbände überhaupt noch. Die ganze Geschichte ist doch nur peinlich und hat rein gar nichts mit Selbstverwaltung zu tun…

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