Dresdner Experiment innergenossenschaftlicher Demokratie – Impuls für Rückvergütung

+++UPDATE  10.05.19 +++ Vergleichsvorschlag liegt vor – Beweisaufnahme zurückgestellt +++++  

+ + + UPDATE  12.04.19 + + +  Gericht legt Termin zur Beweisaufnahme fest   Neuer Gerichtstermin: 10.Mai 2019

Die Klage-Erwiderung ist der Genossenschaft in dieser Kalenderwoche zugestellt worden. Die Klägerin in Form der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt hat bis zum 14. Februar 2019 die Möglichkeit sich zu der Klage-Erwiderung zu positionieren.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dresden (Roßbachstraße 6) hat bereits einen Gütetermin mit anschließender Hauptverhandlung für den 15. März 2019 um 10:30  Uhr (Saal N1.22) festgelegt.

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Dresden, 25. Januar 2019 (geno) [ Aktualisierte Fassung vom 01.02.2019 ]Der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG(WGJ) verklagt ein Mitglied vor dem Dresdener Amtsgericht auf Unterlassung einer schriftlichen Umfrage. 
Hierzu weitere Hintergrund-Infos: Eine Mitglieder-Initiative der WGJ Dresden hat sich zu einem „Demokratie-Experiment” entschlossen und in eigener Regie und in eigener Sache in der Mitgliedschaft eine Meinungsumfrage gestartet. Mit anderen Worten: Es ging um die genossenschaftliche Partizipation aller Bewohner.

Diese Mitglieder-Umfrage wurde über die Briefkästen der Mieter verteilt, was bei einer Wohnungsgenossenschaft naheliegend ist.
Aus organisatorischen Gründen wurden die Genossen aufgefordert, die Rückantwort direkt an die Geschäftsstelle der WGJ Dresden zu versenden. Die Kosten der Genossenschafts-Verwaltung sind als ein Teil der Umlage bereits in den Nutzungsgebühren enthalten. 

Der genossenschaftliche Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und kann durch die Vertreter-Versammlung abgewählt werden. Die Vorstände handeln eigenverantwortlich im Rahmen der Geschäftsführung (Führerprinzip).

Jede Genossenschaft hat den gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder zu fördern. Dieser Förderauftrag ist vom Vorstand zu erfüllen. Die Mitgliederinitiative der WGJ Dresden unterstützte mit Ihrer Umfrage die Konkretisierung des Förderauftrags, dessen Einhaltung vom zuständigen Prüfungsverband zu überwachen und jährlich neu zu testieren ist.

Im Rahmen der WGJ-Mitglieder-Initiative haben die Wohnungsgenossen einen sehr detaillierten Fragebogen entworfen und eine eventuelle Rückvergütung aus den in der Genossenschaft anfallenden Überschüssen zur Diskussion gestellt. 

Grundlage der Überlegungen war es, die Genossenschaftmitglieder an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Selbstverwaltungs-Organisation stärker teilhaben zu lassen. Diese Idee wird auch im Konzept-Papier zur Geno-Rente” beschrieben

Die WGJ Dresden hat im Geschäftsjahr 2017 erneut einen beachtlichen Gewinn erzielt. Er betrug 8,8 Millionen Euro und erreichte damit einen Rekordwert.  

Die befragten Mitglieder wurden bei der Umfrage beispielsweise gebeten, ob sie Dividenden-Ausschüttungen auf ihre Geschäftsanteile wünschen und welchen Anteil sie für wirtschaftlich angemessen halten. Zur Wahl standen sechs Varianten in der Schwankungsbreite zwischen ein bis zehn Prozent. Genannt werden zahlreiche Beispiele von Wohnungenossenschaften in der gesamten Bundesrepublik, wo derartige Ausschüttungen gang und gäbe sind. Angeführt werden unter anderen der Bau- und Sparverein Dortmund (vier Prozent), die Wohnungsgenossenschaft Göttingen (fünf Prozent), die Wohnungsgenossenschaft Hannoverland (sechs Prozent) und der Bauverein Lünen (acht Prozent). Darüber hinaus werden weitere Vergütungsvarianten angeführt, die den Genossenschaftern ebenfalls spürbare Vorteile bringen.

So übernimmt die Wohnungsgenossenschaft Döbeln die Umzugskosten bei Abschluss eines Nutzungsvertrages, die Wohnungsgenossenschaft Glückauf Süd Dresden zahlt 250 Euro Prämie bei Anwerbung eines neuen Mitglieds bei Bezug einer Drei-Raum-Wohnung und die SBV Genossenschaft Solingen gewährt einen zehnprozentigen Rabatt bei Abschluss eines Jahresabonnements für den öffentlichen Nahverkehr.

Die Umfrage in der WGJ hat allseits großes Interesse gefunden, allerdings auch hohe Wellen geschlagen. Was war geschehen? Die Mitglieder-Umfrage ist ohne Abstimmung mit den Vorstandsgremien in Gang gesetzt worden.

Es kam dort zu höchst erbitterten Abwehrreaktionen bis hin zu Vorwürfen der Rufschädigung, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie strafbewehrten Handlungen und angeblicher Verletzung presserechtlicher Regelungen.

Offensichtlich haben die Initiatoren, die die Aktion als Mitwirkung und Belebung der innergenossenschaftlichen Demokratie betrachten, in ein Wespennest gestochen.

Die Vorstände der WGJ Dresden verlangen von der Mitglieder-Initiative per Anwalt die Unterzeichnung strafbewehrter Unterlassungs-Erklärungen und fordern Schadensersatz. Außerdem wurde bereits im November 2018 Zivil-Klage eingereicht. Nun ist das Amtsgericht Dresden mit diesem Fall befasst. 

(wg/mgn/25.01.19 – 017) www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Anmerkung der Redaktion: Dresden ist überall!  Einschüchterungen dieser Art sind kein Einzelfall.  Die missbräuchliche Nutzung des Rechtsmantels der eingetragenen Genossenschaften nimmt überhand.

Die Frage, ob ein Genossenschaftsmitglied ausgeschlossen werden kann, ist im § 68 des Genossenschaftsgesetzes beschrieben. Die Gründe, nach denen ein Mitglied ausgeschlossen werden kann, müssen in der Satzung vorbestimmt sein. 

Den Vorständen der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG (WGJ) ist anscheinend nicht bewusst, was sie mit ihrem Verhalten angerichtet haben. “Genossenschaften werden seit jeher mit Vorstellungen von Partizipation und Demokratie in Organisationen in Verbindung gebracht.

Es an der Zeit, dass sich auch die Politik und die Aufsichtsbehörden mit der Umsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrags und mit der Genossenschaftsidee überhaupt befassen.

Die Genossenschaftsmitglieder, als alleinige Eigentümer der Genossenschaft, können im Rahmen der General- bzw. Vertreter-Versammlung jederzeit eine Abwahl   “ihrer Vorstände” beschließen. Gleichzeitig können die Mitglieder im Rahmen der General- und Vertreter-Versammlung auch beschließen die Satzung zu ändern, den Prüfungsver-band zu wechseln und zum Beispiel die Nutzungsentgelte neu festzulegen.

igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder empfiehlt dringend eine Vernetzung der unterschiedlichen Initiativen und einen gemeinsamen Auftritt gegenüber der Politik. Als Termin eignet sich der 23.März 2019.  Der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor Ihren Verwaltungsorganen wurde bereits am 23. März 1889 im Reichstag eingefordert.  

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2 Kommentare.

  • - Die WGJ Gehört Uns Allen -
    19. Februar 2019 16:37

    Immer öfter müssen die Vorzimmer-Damen der WGJ verbal reparieren, was durch die fragwürdige Unternehmensführung der Vorstände zu Bruch gegangen ist.

    Falsch ist, dass der WGJ Dresden keine Anfragen und Interessens-Bekundungen zur Rückvergütung vorliegen würden. Richtig ist jedoch, dass die WGJ bereits mehr als einhundert Anfragen der Mitglieder erhalten hat.

    Die mutwillige Behauptung, es handelt sich um eine einzelne Person, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

    Ein Mitglieder-Forum hat bei der WGJ in den letzten Jahren nicht stattgefunden. Die Aussage der Kommentar-Antwort ist nicht zutreffend.

    Die angesprochenen Hofgespräche (jeweils ca. 60 min.) finden 5 x pro Jahr unter der Woche um 17 Uhr statt – eine Zeit, zu der viele Berufstätige WGJ-Mieter gar keine Gelegenheit zur Teilnahme erhalten. Die Uhrzeit ist eher auf das Senioren-Publikum optimiert.

    Pro Jahr haben die knapp 8000 WGJ-Mitglieder also rund 300 Minuten Zeit, um mit den Vorständen direkt ins Gespräch zu kommen. Jedes Mitglied hätte dabei statistisch eine Redezeit von gerade einmal ca. 2 Sekunden.

    Die gewählten Vertreter entsprechen lediglich 1,0 % der gesamten Mitgliederschaft. Für dieses eine Prozent wird ein Vertreter-Gespräch im Mai organisiert. Normale Mieter dürfen unter Berufung auf das Hausrecht an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen. Sie erhalten auch keine Informationen über die besprochenen Themen.

    Bezweckt wird mit den vorgeschalteten Vertreter-Gesprächen, dass kritische und kontroverse Themen möglichst schon vor der Vertreterversammlung beschwichtigt werden können, damit diese Einwendungen der Vertreter nicht in das offizielle Protokoll der Hauptveranstaltung im Juni einfließen.

    Hauptanliegen der Vorstände ist es, von den gewählten Vertretern auf der Vertreterversammlung die Entlastung zu erhalten und damit von allen Haftungsansprüchen bei Fehlverhalten für das vergangene Geschäftsjahr freigestellt zu werden.

    Die gewählten Vertreter sollten viel öfter detaillierte Rechenschaft einfordern und notfalls die Erteilung der Entlastung verweigern.

  • Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG
    12. Februar 2019 17:20

    Sehr geehrter Herr Günkel,

    Ihrem Beitrag zu unserer Genossenschaft widersprechen wir ausdrücklich.

    Auch wenn wir Ihre Internetseite und die darin veröffentlichten Inhalte schätzen, so ist der Sachverhalt im Beitrag „Dresdner Experiment innergenossenschaftlicher Demokratie – Impuls für Rückvergütung“ falsch.

    Es gibt keine Mitglieder-Initiative. Es gibt einen einzelnen Mieter (kein Mitglied unserer Genossenschaft), der seit Monaten mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln rufschädigende Aktionen verübt und versucht, die WGJ in Misskredit zu bringen. Dazu zählte auch eine fingierte anonyme Mitgliederumfrage.

    Gegen diese Einzelperson haben wir verständlicher Weise Klage erhoben.

    Aktuell liegt uns von keinem Mitglied eine Anfrage zu den angesprochenen Themen vor.
    Demokratie und Mitbestimmung entsprechen unserem Selbstverständnis als Wohnungsgenossenschaft. Es wird von allen Gremien, d. h. Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung, aktiv gelebt und geschätzt.

    Stattfindende Hofgespräche oder Mitgliederforen, in denen, neben unseren Vorstandsmitgliedern, auch die Kollegen aus den Fachbereichen die Fragen der Mitglieder und Bewohner beantworten, sind beispiellos.

    Die Vertretergespräche bieten auf ähnliche Weise die Möglichkeit Fragen zu formulieren und mit dem Vorstand ins Gespräch zu kommen.

    Freundliche Grüße

    Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG

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