Serbiens neues Genossenschaftsgesetz erlaubt unbegrenztes Aktionsfeld

Belgrad, 21. Februar 2017 (geno). Serbiens neues Genossenschaftsgesetz ermöglicht es Genossenschaften über die bisherigen Wirkungsfelder hinaus, sich de facto nunmehr in allen nur denkbaren Branchen zu betätigen. Das gilt seit Beginn dieses Jahres. Darüber informiert die Belgrader Kanzlei der Rechtsanwälte TSG. Traditionell umfasste der Genossenschaftssektor in Serbien lediglich die Bereiche Landwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Studenten und Jugend. Wie Katarina Duric von der Kanzlei TSG weiter berichtet, mussten bereits existierende Genossenschaften bis zum 7. Januar 2017 solche über den bisherigen Aktionsrahmen hinaus reichenden Tätigkeiten legitimieren und sie bei der Agentur für Wirtschaftsregister  eintragen lassen.

Um genossenschaftliches Eigentum an Immobilien beim Katasteramt einzutragen, ist eine Frist bis zum 7. Januar 2019 gesetzt. Bei Fristversäumnis gehen solche Immobilien von Amts wegen an die Republik Serbien.

Genossenschaften, die nach dem 7. Januar 2016 gegründet wurden und werden, müssen mindestens fünf Gründungsmitglieder haben und eine Mindesteinlage von 100 Dinar ausweisen. ++ (ge/mgn/21.02.17 – 037)

www.genonachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftsnachrichten.wordpress.com, e-mail: 133mgn@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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