Serbisches Insolvenzgesetz leistet Sterbehilfe für Agrargenossenschaften

Belgrad, 1. Februar 2016 (geno). Serbiens Insolvenzgesetz von 2009 leistet erhebliche Sterbehilfe für die Agrargenossenschaften des Balkanlandes. Darauf lässt die Noch-Existenz von 1.200 Genossenschaften schließen, erklärt Prof. Miladin Sevarlic von der Landwirtschaftlichen Fakultät der Belgrader Universität in einem Interview mit dem Nachrichtenportal „eKapije“. Das Verfassungsgericht habe im Jahr 2012 dieses Gesetz, nach dem 736 Genossenschaften innerhalb von drei Jahren liqudiert worden sind,  jedoch teilweise für verfassungswidrig erklärt. In Folge des massiven Abbaus des Genossenschaftssektors verlören die Dörfer immer mehr Bewohner. In fünf serbischen Regionen verschwanden auf diese Weise die Hälfte der Genossenschaften und in sechs Regionen sogar mehr als zwei Drittel.

Bis zum letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts waren Genossenschaften die Grundlage der landwirtschaftlichen Entwicklung. Ihr Untergang seit Anfang der 90er Jahre liegt nach den Worten des Wissenschaftlers in der mangelnden Anwendung internationaler Genossenschaftsprinzipien. Teile des Genossenschaftseigentums seien spurlos verschwunden. Von insgesamt 105.779 Hektar landwirtschaftler Nutzfläche sind derzeit noch 17,2 Prozent in Genossenschaftshand. Ein neues Gesetz soll nun dem Abwärtstrend entgegenwirken und es beispielweise erlauben, Genossenschaftseigentum als solches in den Grundbüchern einzutragen. ++ (se/mgn/01.02.16 – 022)

www.genonachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftsnachrichten.wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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