Impulse für kubanische Agrargenossenschaften

Havanna, 6. März 2023 (geno). Kubas Landwirtschaftskooperativen dürfen seit etwa zwei Jahren permanent Arbeitskräfte einstellen, auch wenn diese nicht Miglieder der jeweiligen Genossenschaft sind. Das geht aus dem Dekret Nummer 365 hervor, mit dem der Agrarsektor der Zuckerinsel verstärkt werden soll. Bislang musste Kuba etwa 80 Prozent seiner Lebensmittel importieren.

Das auf Südamerika spezialisierte Nachrichtenportal amerika21.de berichtet weiter, dass die Agrargenossenschaften Kubas „auf Augenhöhe“ mit den staatlichen Landwirtschaftsbetrieben tätig sein sollen. „Über die Höhe des Gewinnfonds sowie andere wirtschaftliche Entscheidungen soll in Kooperativen künftig ausschließlich durch die Genossenschaftsversammlung und ‚ohne jedwede externe Einflussnahme‘ befunden werden, wie der Leiter für die Entwicklung des Genossenschaftswesens beim Agrarministerium, Ricardo Monzon Novoa, erklärte. Besonders im Fokus stehen die ab 1960 entstandenen Genossenschaften für Kredite und Dienstleistung (Cooperativas de Creditos y Servicios), die zu den produktivsten landwirtschaftlichen Erzeugern Kubas gehören.“ Darüber hinaus werde für die Kooperativen ein staatlicher Entwicklungsfonds aufgelegt, der sie schrittweise rekapitalisieren soll, damit sie künftig finanziell auf soliden Füßen stehen. Auch über die Rücklagen soll die Vollversammlung entscheiden. ++ (cu/mgn/06.03.23 – 034)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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