Meinungsfreiheit und Demokratie in großen Wohnungsgenossenschaften

Gericht bestätigt Meinungsverschiedenheiten in der genossenschaftlichen Entscheidungsfindung, denn diese sind naturgemäß Bestandteil der genossenschaftlichen Demokratie. Aktive und kritische Mitglieder in größeren Wohnungsgenossenschaften kennen das Problem. Die Vorstände werden nicht gewählt, sondern vom Aufsichtsrat eingesetzt, obwohl das Genossenschaftsgesetz es prinzipiell fordert. Der § 27 des Genossenschaftsgesetzes legt darüber hinaus fest
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Genossenschaftlicher Musterprozess erfordert kompakte Beweiserhebung

Dresden, 12. April 2019 (geno). Der zwischen der Dresdener Wohnungsgenossenschaft Johannstadt (WGJ) und einem Mitglied dieser Kooperative vor Gericht ausgetragene Streit erfordert eine kompakte und schlüssige Beweiserhebung. Darauf wies am Freitag Richterin Beatrice Schäfer-Bachmann im Amtsgericht Dresden bei einem Verkündungstermin hin, zu dem neben dem beklagten Genossenschaftsmitglied ungewöhnlicherweise eine stattliche…
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