genossenschaftliche Selbsthilfe als Leerformel

Berlin, 27. August 2020 (geno). Das unbestritten genossenschaftliche Prinzip der Selbsthilfe mutiert angesichts der Definitionen von Genossenschaftsverbänden zur Leerformel. Die Tatbestände in Deutschlands Genossenschaftssektor bestätigen das.

Im Informationsportal www.genossenschaften.de, das vom Kampagnenbüro des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) unter Mitwirkung von 15 Kampagnenpartnern betrieben wird, heißt es zum Thema Selbsthilfe in demokratischer Rechtsform: „In einer Genossenschaft schließen sich Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen.“ Die grundsätzlichen Entscheidungen würden in der Genossenschaft von der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Hier habe jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch sei die Genossenschaft vor einer Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor „feindlicher Übernahmen“ geschützt.

Die genossenschaftliche Realität in Deutschland besteht diesen Lackmustest nicht. Anstatt „feindlicher Übernahmen“ erfolgen sogenannte „Fusionen auf Augenhöhe“ , bei denen das komplette Genossenschaftsvermögen der übergebenden Genossenschaft verschenkt wird. Die Generalversammlung wurde weitgehend abgeschafft und durch eine Vertreterversammlung ersetzt. Unliebsame Vertreter werden aussortiert. Die Abstimmungen finden häufig offen, durch Handzeichen, statt. Es gibt belegte Fälle in denen die Abstimmung wiederholt wurde bis das Ergebnis passt. ++ (gv/mgn/27.08.20 – 133)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

DGRV, Generalversammlung, Genossenschaften, Mitgliederförderung, Selbsthilfe
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