Genossenschaftsorganisation: genoleaks analysiert interne Arbeitspapiere

genoleaks, die von der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V.  2015 initiierte  Enthüllungsplattform  genoleaks veröffentlichte  heute ein internes Arbeitspapier aus dem Umfeld der Genossenschaftsorganisation. Das Arbeitspapier „Genossenschaftsverbände und genossenschaftliche Prüfungsverbände – eine kritische Bestandsaufnahme zur aktuellen Entwicklungen der Genossenschaftsorganisation“  wurde nach einer internen Bewertung des Sachverhalts hier verlinkt.  Der Beitrag stammt offensichtlich von einem Insider. 

Anmerkungen der Redaktion GenoNachrichten: Während Genossenschaften weltweit von unten – mit anderen Worten, durch ihre Mitglieder gesteuert werden – sieht es in Deutschland und Österreich anders aus.  Hier „herrscht“  das 1934 eingeführte „Führerprinzip“. Das bedeutet die Rechte der Genossenschaftsmitglieder wurden vom damaligen Gesetzgeber Adolf Hitler eingeschränkt., gleichzeitig wurden die Genossenschaftsverbände als Oberaufseher der Kriegswirtschaft instrumentalisiert. 

Im Jahr 2020 hat sich das genossenschaftliche Verbandswesen  komplett verselbständigt. Beispiel: die genossenschaftlichen Prüfungsverbände beraten  „ihre angeschlossenen Genossenschaften“. Im Rahmen dieser Beratungsleistungen, die gegen Honorar erfolgen,  werden dem Vorstand und Aufsichtsrat konkrete Handlungsvorschläge unterbreitet.  Der gleiche, ebenfalls für die gesetzliche Pflichtprüfung zuständige Genossenschaftsverband überprüft dann,  selbstverständlich auch gegen Honorar,  ob und inwieweit seine Beratungsleistungen auch umgesetzt wurden.  Weigert sich der Vorstand z.B. bei einer vom Verband geplante Fusion mitzuspielen, bleibt  nur der Ausweg die Mitglieder zu mobilisieren und einen Verbandswechsel zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat können dann beim neuen  Genossenschaftsverband  ein Gegengutachten beauftragen und ggf. dem alten Verband, wegen Befangenheit und Falschberatung,  das Vertrauen entziehen. Der Verbandswechsel ist dringend notwendig, denn jede Genossenschaft muss einem gesetzlichen Prüfungsverband angehören. Ansonsten wird die Genossenschaft von der Staatsaufsicht aufgelöst.

Die einzige Chance dieser „Pflichtmitgliedschaft“  zu entgehen,  ist ein Rechtsformwechsel. Dies kann z.B. im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Umwandlung der bestehenden Genossenschaft in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft erfolgen.  Aus der „Genossenschaftsbank meine Bank eG“ wird dann die „Genossenschaftsbank meine Bank AG.“

Die lästige Diskussion um die Vermögensbeteiligung der Mitglieder  oder die Umsetzung des genossenschaftlichen Förderauftrag ist dann beendet.

„Wo Genossenschaft drauf steht sollte auch Genossenschaft drin sein.“ Nach Auffassung von igenos e.V.,  ist die Rechtsform Genossenschaft für eine eine Universalbank mit mehreren zehntausend Mitgliedern völlig ungeeignet, da die Genossenschaft einfach zu groß ist um die Genossenschaftsidee umzusetzen. Praxisbeispiele, die diese Auffassung  belegen, hat igenos in den vergangen Jahren umfassend dokumentiert. Diese Aussage gilt auch für einen Großteil, der vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ferngesteuerten, Wohnungsgenossenschaften.  Auch hier ist Mitsprache häufig unerwünscht und Demokratie ein Fremdwort.

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