Scheingenossenschaften – Eventus ist überall.

Allgemein

Die Bundesrats-Initiative von Baden-Württemberg – als Antwort auf den „Eventus-Betrugs-Fall“ – könnte dazu führen, das gesamte deutsche Genossenschaftswesen auf den „Prüfstand“ zu stellen, zumindest das der Raiffeisen- und Volksbanken. Betroffen sind auch ein Großteil der Energiegenossenschaften.

Zur Erinnerung: Bei Eventus wurde ein Schaden für Genossenschaftsmitglieder in Höhe von 10 Mio. EU verursacht. Der Vermögensschaden für Genossenschaft-Mitglieder in Raiffeisen- und Volksbanken könnte sich sogar – auf die unglaubliche Summe – von mehrere Milliarden EU belaufen!  Der Grund: Die fatale Verschmelzungssstrategien des Bankenverbandes (BVR) und der Genossenschaftsverbände im DGRV, zuvörderst der „Genossenschaftsverband der Regionen“.
Es geht um „enteignungsgleiche Eingriffe“ in das Vermögen der „wegverschmolzenen“ Bankgenossen. Aber es geht noch um viel mehr: Seit Jahren wird den Mitgliedern in (fast) allen Raiffeisen- und Volksbanken (mit aktiver Duldung der Prüfungsverbände) die Mitgliederförderung verwehrt und es ist davon auszugehen, dass das auch weiterhin geschieht. Dabei sollte bekannt sein, dass eine „Verzinsung der Geschäftsanteile“ keine Mitgliederförderung ist!

Droht also nach dem „Eventus-Skandal“ nun ein – ungleich größerer – ein „Genossenschafts-Banken“- Skandal“? Das rüttelt sogar an den Grundfesten von F.W. Raiffeisen, der die Mitgliederförderung als „Existenz-Grundlage“ für Genossenschaften und Genossenschafts-Banken sah. Jetzt sogar von „Eventus-Banken“ oder Scheingenossenschaften zu sprechen, könnte deshalb angebracht sein, weil der Begriff „Eventus“ – bisher für „Genossenschaft“ stand, die keine Mitgliederförderung kannte und das Vermögen ihrer Mitglieder ständig schmälerte. Und genau das scheinen Raiffeisen- und Volksbanken in massiv gesteigerter Form – und mit Unterstützung der Staatsaufsicht – zu praktizieren. Aus „Versehen“ oder mit (beratener) Absicht, mogelt sich die Bundesrat-Initiative des Landes an der eigentlichen Thematik vorbei: Bei „Eventus“ war das wirkliche Problem, eine völlig (oder absichtlich) fehlende Mitgliederförderung und fehlende Partizipation. Natürlich geht es auch um „Grauen Kapitalmarkt“, aber das ist im Vergleich zur fehlenden Mitgliederförderung eher nachrangig. Wir gehen derzeit davon aus, dass – aus Rücksicht auf die Genossenschaftsbanken – dies bisher im BW-Landtag (absichtlich) nicht diskutiert wurde. Denn wenn man „Eventus“ auf „Mitgliederförderung“ untersucht hätte, wäre keiner auf die Idee gekommen, ausgerechnet die Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als „Skandal-Vermeidungseinrichtung“ zu wählen. Denn die duldet „Qualitätssicherung“ für Genossenschafts-Banken schon seit Jahren ohne Mitgliederförderung und soll das jetzt – noch engagierter – tun? Man treibt sozusagen den „Teufel mit dem Belzebub“ aus. Wenn jemand wirklich eine Lösung sucht, dann könnte ein Blick in den § 81 GenG lohnen: Genossenschaften, die ihre Mitglieder nicht fördern, müssen deren Verwaltungsorgane (Vorstände/Aufsichtsräte) ablösen und die Genossenschaft ist  dann, von Gesetzes wegen, durch die Landesbehörde aufzulösen. Der Grund: Genossenschaften ohne Mitgliederförderung sind keine Genossenschaften – analog Eventus. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt! Der Fall „Eventus“ könnte mehr für Deutschlands Genossenschaften auslösen, wie bisher gedacht.

Alles begann in Baden-Württemberg mit einem Untersuchungsaussschuß – für 10 Mio. – Schaden. Im Vergleich zu einem Schaden in Höhe von mehreren Milliarden EU geradezu „kläglich“. Jede Aufsichtsbehörde, die künftig die fehlende Mitgliederförderung ignoriert, könnte sich sogar selbst „schadenersatzpflichtig“ machen. Der Fall „Eventus“ ist an der „Staatshaftung“ bereits  recht nahe dran … Jetzt könnte ein „GenoBanken-Watch“ angebracht sein. Analog von „Eventus“ kann jetzt Baden- Württemberg zeigen, dass man wirklich auf Seiten der Bürger und zugleich der vielen betroffenen Genossenschaftler steht. Das ist doch ein Wahlkampfthema!

Wie wäre es mit einer „Bestandsaufnahme“ der Landes-Aufsichtsbehörde  bei allen Genossenschaftsbanken im Land Baden Württemberg? Fangen wir bei den Erfahrungen der Volksbank Staufen mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband an. Und danach könnte man die bereits beim Bunderat vorliegende Initiative wohl merklich überarbeiten! Die Gefahr, im eigenen Bundesland auf viele „Eventus-Banken“ zu stoßen ist wahrscheinlich. Wenn sich jedoch erst – wie im Falle „Eventus“ geschehen – „Geschädigte“ (die zugleich auch Bürger des Landes sind) zusammenschließen, drohen Landtagsdebatten und Schadebersatz-Prozesse mit ungewolltem Ausgang. Auch geschäftstüchtige Anwaltkonsortien wissen inzwischen recht genau, wie man ohne Risiko, öffentlichkeitswirksam Prozesse führt.

Um das zu vermeiden, sollte man laut igenos e.V. eine „Landesschlichtungsstelle“ einzurichten. BVR und DGRV und die betroffenen Banken sollten über Haftungsfragen und angemessenen Schadensersatz nachzudenken. Als erstes Zeichen für eine Verhandlungslösung könnten die zuständigen genossenschaftliche Prüfungsverbände aufgefordert werden – bis zur Klärung durch eine Landesschlichtungsstelle – keine strukturpolitischen Verschmelzungen zu genehmigen. Außerdem sollten die Prüfungsberichte von Bankenprüfungen in Bezug auf die Mitgliederförderung durch die Landesaufsichtbehörden beurteilt werden.    

Bundesrats Drucksache 500, Eventus eG, Genossenschaftsgesetz, Grauer Kapitalmarkt, igenos, Mitgliederung, Scheingenossenschaften, Staatsaufsicht
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