Interessenvertretung in Genossenschaften

Kommentar: Wer sich die theoretischen Möglichkeiten von Interessenvertretung in Genossenschaften (Aufsichtsräte, Vertreter- oder auch Generalversammlung) ansieht könnte zunächst der Meinung sein, dass sowohl Kontrolle (nachher), wie auch Initiativen (vorher) im deutschen Genossenschaftsgesetz recht gut geregelt sind.

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist jedoch oft gravierend. Kritische Mitglieder werden ausgeschlossen, kritische Vertreter nicht mehr zur Wahl aufgestellt. Kritischen Aufsichtsräten wird nahegelegt ihr Amt niederzulegen.
Bei Großgenossenschaften entscheiden alleine die Vorstände für Ihre Genossenschaft. Es gilt das genossenschaftliche Führerprinzip. Die Aufsichtsräte sind häufig schlecht ausgebildet, kontrollieren ihre Vorstände entsprechend unzureichend und sind eigentlich nur Mitläufer, die bei Bedarf vom Verband aktiviert werden. Das ein Aufsichtsrat, auf Empfehlung der Mitglieder, den Vorstand abberufen kann ist dagegen kaum bekannt.

Festzustellen ist auch , dass es meist neben den gesetzlichen und satzungsmäßigen Reglungen wie z.B. Geschäftsordnungen, recht wenig „Gestaltungswerkzeug“ gibt. Sogenannte Mustersatzungen der Genossenschaftsverbände schränken die genossenschaftliche Mitbestimmung immer weiter ein.
Aus Sicht von igenos, der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, ist es notwendig „vorausschauend“ Antworten auf potenzielle (wahrscheinliche) Situationen (Konflikte, etc.) zu entwickeln. Es geht um die grundsätzliche Frage: Miteinander oder Gegeneinander. Eine Art „Wenn-Dann-Liste“ lässt sich leicht zusammenstellen, wenn man Mitglieder und Gremienmitglieder der eigenen Genossenschaft mit anderen Genossenschaften oder eine der Interessengemeinschaften für Genossenschaftsmitglieder befragt.

Wir halten viel davon, vorausschauend zu wirken, anstatt von Konflikten und Fristen „gehetzt“ zu werden. Man muss endlich erkennen, dass Verbände – in welchem Genossenschaftsbereich auch immer, stets die Interessen der Genossenschaften, und nicht deren Mitglieder vertreten. Auch das Stimmrecht auf den Verbandstagen der Verbände wird meist von den Vorständen der Mitgliedsgenossenschaften wahrgenommen.

Wenn die Rollen so klar verteilt sind, macht es wenig Sinn, sozusagen „systemkonform“ zu wirken. Es werden andere „Werkzeuge“, die zugleich effektiv und risikoarm aber dennoch hochwirksam sind, benötigt. Eines davon könnte sein, sich einem Interessenverband anzuschließen für Genossenschaftsmitglieder anzuschließen oder eine eigene Regionalgruppe zu gründen. Jede glaubwürdige Genossenschaft sollte sich auch bereit sein, die Weiterbildungskosten zu übernehmen, denn die Genossenschaftsmitglieder sollten wissen wovon sie reden. Während Gewerkschaften und Betriebsräte erfolgreich „Betriebsvereinbarungen“ vereinbaren, sollten die Mitglieder in Groß-Genossenschaften „Genossenschafts-Vereinbarungen“ abschließen. Wie bei Betriebsvereinbarungen üblich, wäre darin auch die Kostenübernahme für Weiterbildung oder gar Verdienstausfall zu regeln.
igenos e.V. bietet seinen Mitgliedern, aber auch interessierten Genossenschaftsinitiativen ein individuelles und problembezogenes Video-Coaching.

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