Raiba Neustadt-Vohenstrauß eG missachtet bei Bankenfusion genossenschaftliche Grundsätze

Weiden den 14.08.2023/igenos-sued. Am 26.06.2023 fand die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG statt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Abstimmung über eine vom Vorstand vorgeschlagene Verschmelzung mit der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG. Prüfungsverband für beide Genossenschaftsbanken war der Genossenschaftsverband Bayern e.V., der gleichzeitig eine gutachterliche Stellungnahme zur Verschmelzung abzugeben hatte.  Dieses Gutachten bestätigte wie üblich die Vereinbarkeit der Verschmelzung mit den Belangen der Genossenschaftsmitglieder. Dass der vom Vorstand vorgelegte Verschmelzungsbericht wesentliche andere, für die Mitglieder günstigere und auch die Genossenschaft erhaltende Alternativen verschwieg (im Einzelnen hier nachzulesen), kümmerte den Genossenschaftsverband nicht. Obwohl das Prüfungsmonopol laut Bundesverfassungsgericht auch dem Schutz der Mitglieder dienen soll.

Nach Abarbeitung der Redebeiträge von Vorstand, Verband und Vertretern zur vorgesehenen Verschmelzung erfolgte die Abstimmung. Das Ergebnis der Auszählung ergab, dass 75 Vertreter mit Ja und 32 Vertreter mit Nein stimmten. Damit wurde die nach Gesetz und Satzung erforderliche Zustimmungsquote von mindestens 75 % mit nur 70,09 % nicht erreicht. Die Verschmelzung war rechtsgültig abgelehnt.

Normalerweise wäre die Sache damit erledigt gewesen. Nicht so für den Vorstand der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG. Der sah seine Felle davon schwimmen. Und so entschied der Versammlungsleiter mit Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verschmelzungsdebatte wieder aufzunehmen. Obwohl der Tagesordnungspunkt bereits abgehandelt war, mischten sich weder der anwesende Notar noch der anwesende Vertreter des Genossenschaftsverbandes ein. Um die Vertreter auf Linie zu bringen, durften offenbar auch willige Mitarbeiter mit emotionalen Reden auf die Vertreter einwirken. Mit Schreckensszenarien des Vorstandes, wie z.B. die baldige Schließung von Geschäftsstellen, falls die Fusion scheitern sollte, wurden die Vertreter auf Linie gebracht und es wurde erneut abgestimmt. Zur Freude des Vorstandes stimmten diesmal 81 Vertreter für und 26 Vertreter gegen die Fusion. Mit einer Stimme Mehrheit bzw. 75,7 % Zustimmung wurde die Fusion beschlossen. Damit haben 81 Vertreter dafür gesorgt, dass das Genossenschaftsvermögen von fast 43 Millionen Euro, das den 10.831 Mitgliedern als Eigentümern der Genossenschaft gehörte, ersatzlos auf die Volksbank Raiffeisenbank überging. Bezogen auf die Anzahl der 10.831 Genossen entspricht dies einer Zustimmungsquote von lediglich 0,748 % aller Mitglieder der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG.

Das Registergericht Weiden hat die Verschmelzung am 10.08.2023 in das Genossenschaftsregister eingetragen. Die Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG ist nach 130 Jahren Geschichte. Sie ist aufgelöst und nicht mehr existent. Seit dem 10.08.2023 ist es so, als hätte es sie nie gegeben.

Demokratie in der Genossenschaft sieht anders aus. Denn die Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Doch der Vorstand hielt es offenbar nicht für wichtig, neben den 144 Vertretern auch die weiteren 10.687 Mitglieder über die geplante Fusion zu informieren und zu befragen. Ebenso wenig hielt er es für nötig, die Eigentümerinteressen der 10.831 Mitglieder zu berücksichtigen. So sehen genossenschaftliche Selbstverwaltung und das viel beschworene Mitbestimmungsrecht der Mitglieder im Jahr 2023 aus. Immer getreu dem Motto: „Wir machen den Weg frei“, für wen auch immer das sein soll.

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6 Kommentare.

  • Die Feigen waren mehr, als die Streitbaren,
    die Dummen mehr, als die Klugen –
    Die Mehrheit setzte sich durch.

    – Frei nach Friedrich Schiller –

  • CvD GenoNachrichten
    21. August 2023 13:39

    Redaktion GenoNachrichten
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  • Genossenschaftsmitglieder sind Deppen, mit denen du alles machen kannst

  • Ja, davon habe ich auch gehört. wenn ich igenos richtig verstanden habe haftet auch der Aufsichtsrat!!!

  • Zum Kommentar von Herrn Josef H.:
    Da haben sicherlich nicht nur Vorstand, Verband und Notar zusammengewirkt sondern auch der Aufsichtsrat! Hier soll es dem Vernehmen nach, auch wie bei verschiedenen Vertretern entsprechende Umstimmungsgespräche gegeben haben, so dass dieser am Ende eine Fusion einstimmig befürwortet hatte.

  • Dazu wäre zu prüfen, ob nicht auch ein kollusives Zusammenwirken zwischen Vorstand, Verband und Notar vorliegt.

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