Immerwährendes Erbbaurecht für Genossenschaften

München, 9. Juni 2023 (geno). Der Deutsche Erbbaurechtsverband hält ein immerwährendes Erbbaurecht für Genossenschaften für wünschenswert. Einzelheiten schildert Christian Stupka, Vorstand der GIMA München eG. Mittlerweile vergebe die bayrische Landeshauptstadt München 40 Prozent aller Flächen zum Wohnungsbau, die sich im städtischen Eigentum befinden, an Genossenschaften. Hintergrund dessen sei es, dass die Stadt ihre Grundstücke früher gegen Höchstgebot verkauft hat – zumeist an Bauträger und städtische Gesellschaften. Dann habe ein Umdenken zugunsten des sogenannten Konzeptverfahrens zum Festpreis eingesetzt, in dessen Folge Genossenschaften ins Spiel gekommen sind. Traditionsgenossenschaften und neu gegründete Genossenschaften seien in der Lage, jährlich hunderte Wohnungen zu errichten.

Laut Stupka bekommt die Stadt München auf diese Weise dauerhaft bezahlbaren Wohnraum. Derzeit gibt es in München 40.000 Genossenschaftswohnungen mit einer durchschnittlichen Nutzungsgebühr ( vergleichbar mit Nettokaltmiete) von rund sieben Euro pro Quadratmeter im Bestand. Das ist etwa 50 Prozent dessen, was auf dem freien Wohnungsmarkt zu zahlen ist. Neubaumieten können sogar bei 20 Euro liegen. Genossenschaftswohnungen sind insofern eine solide Ergänzung zu den städtischen Wohnungsgesellschaften, die ca. 70.000 Wohnungen bewirtschaften.

Nach Aussage von Stupka gab es 2020 eine radikale Kehrtwende in der Wohnungspolitik. Es wurde entschieden, städtische Immobilien und Grundstücke nur noch nach dem Erbbaurecht zu vergeben. ++ (eb/mgn/09.06.23 – 077)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), 0176 / 26 00 60 27

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