Sporadische Genossenschaftsbezüge im Koalitionsvertrag

Allgemein

Berlin, 24. November 2021 (geno). In der von der designierten deutschen Bundesregierung am Mittwoch in Berlin veröffentlichten und präsentierten Koalitionsvereinbarung lassen sich nur sporadisch direkte Bezüge zu Genossenschaften aufspüren. Ein erster Anknüpfungspunkt taucht auf Seite 32 des 177 Seiten umfassenden Dokuments auf. Dort heißt es: „Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen.“

In späteren Erwähnungen lässt sich das Thema in gewisser Weise verschleiert im Zusammenhang mit Gemeinnützigkeit nachweisen. So soll zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg gebracht werden, um so neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums zu erzeugen. Die Absicht, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren, wird an anderer Stelle formuliert. Dazu sollen beispielsweise die Gemeinnützigkeitszwecke ergänzt werden.

Sehr konkret wird im Mittelteil des Koalitionsvertrags angekündigt, das KfW-Programm zum Kauf von Genossenschaftsanteilen zu stärken.

Ansonsten gibt es zahlreiche indirekte und allgemeine Hinweise, die sich problemlos mit Genossenschaften in Verbindung bringen lassen. „Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Sie braucht eine vielfältige Kultur und freie Medien. Ehrenamt und demokratisches Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie zu fördern, ist unsere Aufgabe. ++ (ko/mgn/24.11.21 – 142)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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