Schottisches Jedermannsrecht ein Rudiment der Allmende

Glasgow, 21. August 2020 (geno). Das schottische Roaming-Recht kann durchaus als Rudiment der Allmende betrachtet werden. Es wurde gesetzlich im Jahr 2003 unter der Bezeichnung „right to roam“ als Wegerecht fixiert. Die Schotten sind darauf sehr stolz, weil es dort kein Land in staatlichem Besitz gibt und das Wegerecht auf diese Weise eine Grundbedingung ist, um Schottlands Regionen durchwandern zu können. Wie es in der Praxis umgesetzt wird, schildert eine Kulturreportage des Deutschlandfunk am Freitagabend. Dabei geht es um die Instandhaltung der Wanderschutzhütten, in denen Schottland-Wanderer Obdach, Zuflucht und Schutz finden können. Von diesen „Mountain Bothies“ gibt es rund 100 in den Highlands. Sie sind aus Stein gebaut und bieten nur ein ganz geringes Milieu. Strom und Wasser gibt es beispielsweise nicht. Ursprünglich dienten sie Hirten und Jägern als Unterkunft. Heute sind es Schutzhütten für Wanderer. 1995 gründeten Wanderfreunde die „Mountain Bothies Association“. Sie unterhält die alten Gebäude mit Erlaubnis der Besitzer. Meist geht es um Dachrparaturen. Heute kann jeder diese Bauten nutzen – ohne Reservierung, nur einfach hingehen.

In Schottland müssen sich Wanderer nicht an vorgeschriebene Wege halten. Anders als in England und Wales dürfen sie überall und querfeldein wandern und campen – auch auf Privatland. Das Jedermannsrecht gilt als „Recht auf öffentlichen Zugang zur Wildnis“. Ähnliche Regelungen gibt es in Finnland, Irland, Schweden, Tschechien, Österreich, Estland und in der Schweiz. Allerdings gibt es länderspezifische Einschränkungen. In Österreich und in der Schweiz bezieht sich das Jedermannsrecht z.B. nur auf Ödland oberhalb der Baumgrenze. ++ (sc/mgn/21.08.20 – 129)

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Allmende, Schottland, Wegerecht
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