Genossenschaftsbanken skeptisch gegenüber EDIS-Einlagensicherung

Frankfurt am Main, 15. Juni 2018 (geno). Die Genossenschaftsbanken bestehen darauf, dass die Institutssicherung bei allem Weiterentwicklungen in Europa erhalten bleibt, denn sie hat seit 1934 ohne Ausnahme funktioniert.

Das erklärt das Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),Gerhard Hofmann, in einem ganzseitigen Beitrag der Freitag-Ausgabe der „Börsen-Zeitung“.

Noch nie habe eine deutsche Genossenschaftsbank Geld der Steuerzahler beansprucht. Wenn die EU ein solches System einfach kippen würde, weil das Konzept der EU-Kommision, dies nicht vorsieht, würde dies deutliche Widerstände bei den Mitgliedsbanken und ihren Mitgliedern provozieren. Dies geschehe dann auch deshalb, weil der Einlagenschutz für Millionen von Kunden in Deutschland per EU-Verordnung erheblich reduziert würde.

Nach den Worten von Hofmann wird der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der europäischen Diskussion eine zu große Bedeutung beigemessen, so als sei das Schicksal der Eurozone maßgeblich von diesem Vorhaben abhängig. Auf diese Weise werde die naheliegende Frage, ob EDIS – Euopean Deposit Insurance System – als voll vergemeinschaftete Einlagensicherung die beste aller möglichen Optionen ist, nicht einmal mehr in Brüssel gestellt. Die Europäische Zentralbank (EZB) versuche, mit zahlreichen Äußerungen ihres Präsidenten und zuletzt mit einer Studie, EDIS zu befördern. Aus Sicht der Genossenschaftsbanken agiere die EZB hier im Grenzbereich ihrer Zuständigkeit. ++  (fi/mgn/15.06.18 – 117)

igenos e.V. unterstützt “EDIS Petition”

 

 

 

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2 Kommentare.

  • […] Genossenschaften, insbesondere der Kreditgenossenschaften, beträchtlich angewachsen und sogar im europäischen Maßstab in den Blick geraten ist, wie Umwandlungen in Aktiengesellschaften und Börsengänge etwa in Italien […]

  • Georg Scheumann
    18. Juni 2018 17:16

    Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

    Wenn der BVR eine europäische Einlagensicherung und damit eine Solidarität der gesamten europäischen Banken untereinander ablehnt, dann finde ich diese Ablehnung vollkommen korrekt. Denn dass die deutschen Genossenschaftsbanken für die Schulden von Banken anderer Länder bezahlen sollen, ist nicht einzusehen.

    Allerdings nehme ich an, dass der BVR nur seine Felle davonschwimmen sieht. Denn im Endeffekt läuft die BVR- Institussicherung darauf hinaus, dass, falls bei größeren Verlusten der DZ-Bank und/oder weiterer milliardenschwerer Genossenschaftsbanken der jetzige Sanierungsfonds aufgebraucht ist, die anderen Institute alle weitere zusätzliche Beträge zahlen müssen. Äußerst bedenklich daran ist, dass weder aus dem Anhang zur Jahresbilanz des einzelnen Instituts noch aus dem Lagebericht ersichtlich ist, dass sich jedes der BVR-Institutssicherung (BVR-ISG) angeschlossene Institut gemäß § 8 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung verpflichtet hat, weitere, nicht durch §§ 4 und 6 und §§ 41 Absatz 5, 42 der BVR-ISG Satzung bestimmte Beiträge zur Ausstattung des Garantiefonds BVR-ISG zu leisten, wenn und soweit die BVR-ISG eine solche Beitragserhebung zur Erfüllung ihrer Aufgaben für geboten hält.
    Die Dummen durch diese Bestimmung sind die vielen Mitglieder. Denn kommt durch die Schieflage eines ganz großen oder mehrerer großer Institute innerhalb der Genossenschaftsorganisation die Zahlungspflicht zum Tragen, dann sind die vielen kleinen Institute auch mausetot. Und die 18,5 Millionen Mitglieder der Genossenschaftsbanken haften anschließend für die Zahlung der von ihnen übernommenen Haftsumme mit ihrem persönlichen Vermögen.
    Der BVR sollte sich daher erst an die eigene Nase fassen wenn er eine europäische Einlagensicherung ablehnt. Denn ebenfalls nicht einzusehen ist, warum die vielen kleinen Volks- und Raiffeisenbanken mit Teilen ihres geschaffenen Eigenkapitals und mit der Nachschusspflicht ihrer Mitglieder aus Solidarität für die risikoreichen Geschäfte großer Genossenschaftsbanken und deren eventueller Zockerei mit Derivaten einstehen sollten. Denn solche Solidarität der Genossenschaftsbanken untereinander hat mit dem Genossenschaftsgedanken überhaupt nichts zu tun.

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