Mietendeckel

Mietendeckel verzwickte Lage in Ostberlins Wohnungsgenossenschaften

Berlin, 24. Juni 2019 (geno). Die jüngsten Entscheidungen und Pläne der Berliner Wohnungspolitik bringen insbesondere die Ostberliner Wohnungsgenossenschaften, die nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gegründet worden sind, in eine äußerst verzwickte Lage. Wie das im Einzelfall aussieht, schildert der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft „Grüne Mitte“ Hellersdorf eG in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Bausenatorin Katrin Lompscher eindrucksvoll.

Der Wortlaut des Schreibens spricht für sich und macht die Gefahren deutlich: „Als die Mitglieder unserer Wohnungsgenossenschaft „Grüne Mitte“ Hellersdorf eG vor über 20 Jahren die völlig unsanierten Bestände von einem kommunalen Wohnungsunternehmen zu einem sehr hohen Preis erworben haben, war es uns wichtig, die Bedürfnisse unserer Mitglieder und Mieter zu erfahren. Das Ergebnis einer entsprechenden Umfrage war, dass wir den Instandhaltungsstau aus DDR-Zeiten in den nächsten Jahren beseitigen sollten. Es zog durch die Fenster, aus den Leitungen kam braunes Wasser, die Dächer waren undicht und die Fassaden in einem miserablen Zustand.

In den darauffolgenden Jahren haben wir alles repariert, saniert und modernisiert. Dies war mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko für unsere Mitglieder verbunden. So konnten wir zwischenzeitlich die Geschäftsanteile der ausscheidenden Mitglieder nicht voll auszahlen. Nachdem wir nun mit den gesamten Maßnahmen fertig sind, ist es uns gelungen, die Genossenschaft wirtschaftlich zu festigen und den Mitgliedern einen stabilen Mietpreis zuzusichern. So zahlen u.a. unsere Altmitglieder nur 5,50 Euro nettokalt pro Quadratmeter. Diese Mieten hätten wir bei diesen auch über die nächsten Jahre stabil halten können.

Mit Ihrer neuesten Entscheidung wird dies nicht mehr funktionieren. So erwarten Sie in dem uns bekannten Konzept des geplanten Mietendeckels, dass der Neumieter den Mietpreis des Vormieters erhält. Das heißt für uns, dass der Neumieter von unserer sozialen Entscheidung zu Gunsten der Mieter profitiert, indem er die Altmiete unserer Mitglieder, die bei ihrem Eintritt in die Genossenschaft Anteile in Höhe von 6.100 Euro gezeichnet haben, weiterführt und das, ohne Verantwortung zu übernehmen, ohne wirtschaftliche Anstrengung und ohne jegliches Risiko. Das ist schlichtweg ein Skandal und mit Verlaub gesagt auch dreist.

Mit der von Ihnen zu erwartenden Gesetzesinitiative zwingen Sie uns, eine Mieterhöhung durchzuführen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig gewesen wäre. Wir müssen aber aus Verantwortung gegenüber unseren Genossenschaftsmitgliedern und im Interesse einer stabilen Entwicklung der Genossenschaft eine Mieterhöhung durchführen, um Vorsorge zu treffen für den Fall, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Mieterhöhung notwendig werden würde, die wir aber dann zum konkreten Zeitpunkt aufgrund Ihres Moratoriums nicht durchführen könnten. Letztendlich bewirken Sie mit Ihren Aktivitäten eine vorweggenommene Mietpreisentwicklung, die so bei weiterhin steigenden Kosten vielleicht erst in einigen Jahren eingetreten wäre.“ Juristisch sei noch nicht abzuschätzen, inwieweit dieses Konzept durchsetzbar ist. Mit dem Brief sollen jedoch die Mitglieder und Mieter erfahren, wer für die Erhöhung verantwortlich ist. Sie könnten das dann bei der nächsten Wahl berücksichtigen. Ein kommender Senat müsse dann das zerstörte Vertrauen wieder aufbauen, um wieder ein Miteinander zu ermöglichen. ++ (wg/mgn/24.06.19 – 116)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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1 Kommentar.

  • Es geht doch um die Nutzungsgebühr, die vom Mitglied an die Genossenschaft zu entrichten ist. Was spricht dagegen den Wertausgleich durch ein „Eintrittsgeld“ zu kompensieren. Der Mietendeckel ist grundsätzlich notwendig um den Spekulanten
    Einhalt zu gebieten.
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