BVR-Ombudsmann schlichtet nicht in Streitfragen genossenschaftlicher Mitgliedschaft

Berlin, 15. Dezember 2017 (geno). Fragen der genossenschaftlichen Mitgliedschaft dürfen nicht Gegenstand von Beschwerden sein, die vom Ombudsmann des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) bearbeitet werden. Das sieht die entsprechende Verfahrensordnung vor.  Damit wird ein Kernsektor genossenschaftlicher Banktätigkeit von Vorneherein einer gründlichen Analyse entzogen. Dennoch bezogen sich 2,4 Prozent…
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