Leipziger SOWO-Genossenschaft kauft drittes Haus für prekär Lebende

Solidarität – Leipzig, 27. Juni 2018 (geno). Die Solidarische Wohnungsgenossenschaft Leipzig eG (SOWO) hat am Mittwoch den Erwerb ihres dritten Hauses perfekt gemacht, um in Leipzig prekär lebenden Menschen langfristig gutes Wohnen zu maßvollen Mietpreisen zu sichern. Diesen Schritt hatte Pfarrer Andreas Dohrn, Aufsichtsratmitglied und Seelsorger an der Peterskirche Leipzig, bereits am Vortag auf einem Diskussionsforum zur Mietenexplosion in der aufstrebenden Messestadt angekündigt. Zusammen mit den beiden, bereits zuvor erworbenen Altbauten, habe die Genossenschaft nunmehr 3, 5 Millionen Euro angelegt, um die Wohnungsnot in den untersten Bevölkerungsschichten und bei den bedürftigsten Leipziger Einwohnern zu lindern. Dem entschlossenen Handeln der SOWO-Genossen sei eine gründliche Analyse der gegenwärtigen Lage vorausgegangen. Dabei habe man 16 Bevölkerungsgruppen identifiziert, die am dringendsten ein preiswertes, einfaches und menschenwürdiges Obdach brauchen. Zu diesen Gruppen gehören entlassene Strafgefangene, mit Schulden und Schufa-Einträgen Belastete sowie kranke Menschen. Um diesen besonders Hilfebedürftigen auch möglichst schnell praktische Unterstützung angedeihen zu lassen, sei vor 700 Tagen die Kontaktstelle Wohnen ins Leben gerufen worden, in der inzwischen mehrere Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche tätig sind. Pfarrer Dohrn erläuterte grundlegende Vorgehensweisen der Kontaktstelle, um offensichtlich benachteiligten Leipzigern Gehör, Beihilfe und letztlich eine Wohnung zu verschaffen. Dazu gehöre auch, auf Maximalprofit orientierten Spekulanten, störrischen Vermietern und großen Wohnungswirtschaftskonzernen so viel „schmerzhaften Stress zu machen“, bis sie von ihrem diskriminierenden Verhalten lassen und beispielsweise angesichts unverschämter Mietpreisforderungen einlenken.

Die SOWO Leipzig eG wurde im März vergangenen Jahres gegründet und hat inzwischen 120 Mitglieder. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Aus den Geschäftsanteilen der Genossenschaftsmitglieder konnte etwa ein Viertel der Kreditsumme bestritten werden, die für den bisherigen Erwerb der drei Mehrfamilienhäuser nötig war.  ++ (wg/mgn/27.18 – 125)

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