Das Führerprinzip

Genossenschaftsauflösung von Amts wegen nach NS-Recht

Berlin, 23. April 2019 (geno). „Die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand der Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG – seit drei Jahren verbandsfrei und wirtschaftlich erfolgreich – sind nicht bereit, sich zwangsweise wieder einem Verband anzuschließen.
So wird es die erste Genossenschaft in Deutschland sein, die auf Grundlage der von Adolf Hitler und seinem Justizminister unterzeichneten Novelle zum Genossenschaftsgesetz, § 54, von Amts wegen zwangsweise aufgelöst wird.“
Diese Schlussfolgerung zieht der Vorstandssprecher der Zentralkonsum eG, Martin Bergner, in einem Schreiben von Anfang dieses Monats an Bundesjustizministerin Katarina Barley nach mehrfachem Schriftwechsel mit dem Bundesjustizministerium seit Beginn dieses Jahres. Das stimme ihn nicht nur sehr traurig, sondern mache ihn auch sehr nachdenklich. Die Ereignisse ließen die Frage aufkommen, ob das braune Erbe bewahrt wird oder gesetzliche Grundlagen für Genossenschaften nach dem Prinzip der Freiwilligkeit geschaffen werden.
Weltweit gebe es eine Milliarde Genossenschafter in Selbsthilfeorganisationen ohne verbandlichen Anschlusszwang. Allein Deutschland bilde eine Ausnahme. ++ (zg/mgn/23.04.19 – 079)

Altenburg/Hamburg, 19. Juni 2017 (geno). Die Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung ist aus dem Genossenschaftsverband e. V. ausgetreten. Die Entscheidung fiel jeweils einstimmig in allen Gremien der Selbsthilfeorganisation und ist seit Ende 2016 rechtskräftig. Wie das Informationsportal konsum-info.de weiter mitteilt, ist diese Thüringer Genossenschaft damit die erste in Deutschland, die sich in der Nachkriegszeit aus der Pflichtmitgliedschaft eines Prüfungsverbandes gelöst hat. Zur Gleichschaltung der Genossenschaften hatten die Nationalsozialisten am 30. Oktober 1934 deren Zwangsmitgliedschaft per Gesetz verordnet. Diese obligatorische Zugehörigkeit zu einem Prüfungsverband verbunden mit einer Pflichtprüfung führt die Bundesrepublik Deutschland bis heute weiter und steht damit in einer mehr als peinlichen Tradition mit der Gesetzgebung des Nationalsozialismus. 

Erste prüfungsverbandsfreie Genossenschaft Deutschlands der Nachkriegszeit der jüngeren Vergangenheit hatte die Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung auf ihren Generalversammlungen und in ihren Gremien mit mehreren Grundsatzentscheidungen aufhorchen lassen – so in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2011.  Sie führt seit einiger Zeit keine eigenen Märkte mehr, kümmert sich nach eigenen Angaben um ihre Mitglieder und verwaltet die ihr verbliebenen Liegenschaften.

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 6027

Anschlusszwang, Genossenschaften, Katarina Barley, Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG, Martin Bergner, Zentralkonsum eG
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

1 Kommentar.

  • […] Genossenschaftsverbände in Deutschland haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Die Aufgabe eines Genossenschaftsverbandes besteht insbesondere in der Pflichtprüfung von Genossenschaften (eG). Darüber hinaus werden von Genossenschaftsverbänden beispielsweise auch Fort- und Weiterbildungsangebote unterbreitet und Funktionen in der Öffentlichkeitsarbeit übernommen. Ferner erfolgt eine gesellschafts- und wirtschaftspolitische Positionierung der Genossenschaftsverbände und damit eine Interessenvertretung von Genossenschaften. Neben den bundesweit tätigen Spitzenverbänden bestehen eine Reihe von genossenschaftlichen Regionalverbänden oder auch Fachprüfungsverbänden (z.B. Verband der Sparda-Banken e.V.). Laut Gesetz muss eine Genossenschaft einem genossenschaftlichen Verband angehören, der prüfungsberechtigt ist. Genossenschaften ohne solch eine Verbandsangehörigkeit sind also rechtlich ausgeschlossen.1 […]

Kommentare sind geschlossen.