DieLinke fordert Reform des GenG

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DieLinke setzt sich für Genossenschaftsmitglieder ein. Tatsächlich sind die Bankgenossenschaften und viele große Wohnungsgenossenschaften schon lange keine richtigen Genossenschaften im Sinne des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Im Gegenteil, die Rechtsform Genossenschaft wird im großen Stil systematisch missbraucht.

Dieses erkennt jetzt auch DieLinke , die sich mit einen Antrag an den Deutschen Bundestag kritisch äußert: „Die Reformen des Genossenschaftsrechts in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben diesen genossenschaftlichen Gedanken immer weiter beschnitten und eine Angleichung der genossenschaftlichen Rechtsform an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) vorangetrieben. Die Mitspracherechte der Genossenschaftsmitglieder wurden eingeschränkt und die Machtstellung der Vorstände wurde gestärkt. So können zum Beispiel die Vorstände von Wohnungsgenossenschaften Mieterhöhungen oder den Abriss preiswerten Wohnraums gegen die Interessen ihrer Genossenschaftsmitglieder durchsetzen.

igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder kann diese Aussagen nur bestätigen. Laut igenos haben die genossenschaftlichen Verbände ein Eigenleben entwickelt. Sie pflegen über ihre Spitzenverbände DGRV und GdW einen intensiven Kontakt zur Politik. Es geht schon lange nicht mehr um die Genossenschaftsmitglieder, sondern allein um Verbandsinteressen, also um die Absicherung der Einnahmequellen.

Jede Genossenschaft mit Sitz in Deutschland muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Es handelt sich um eine Zwangsmitgliedschaft. Genossenschaften die keinem Verband angehören, werden aufgelöst. Gleichzeitig unterliegen die Genossenschaften einer Pflichtprüfung durch den Verband. Diese erfolgt alle 2 Jahre, bei großen Genossenschaften jährlich. Für die Verbände, die über keine weiteren Einnahmequellen verfügen, ist die Prüfung der Zahltag. Viele kleinere Genossenschaften, z.B. Dorfläden oder kleine Produktionsgenossenschaften, betrachten diese Form der Buchprüfung als staatlich sanktionierte Gebührenschinderei. Der Verband prüft, ob der Steuerberater richtig arbeitet, aber die genossenschaftliche Mitgliederförderung, der Zweck jeder Genossenschaft, wird von den Prüfungsverbänden nicht geprüft.

Laut igenos, der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, sieht es bei den Bankgenossenschaften noch katastrophaler aus. Bei ihnen orientiert sich das Prüfungshonorar an der Bilanzsumme und auch hier geben die Genossenschaftsverbände den Ton an. Die Verbände beraten gegen Honorar und prüfen dann kostenpflichtig, ob ihre Beratungsleistung auch umgesetzt wird. Die Konsequenz der Maßnahmen für die Region und die Interessen der Genossenschaftsmitglieder spielen dabei keine Rolle. Letztere werden als Statisten missbraucht, die nur benötigt werden, um den Anforderungen der Rechtsform zu genügen. Spielen die Mitglieder einmal nicht mit, werden von den Verbänden staatliche Instanzen als Erfüllungsgehilfen herangezogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Diese weltweit einmalige Führungskultur der Genossenschaftsverbände dürfte ein Grund sein, warum die Rechtsform  eingetragene Genossenschaft in Deutschland  numerisch  mit ca. 8.000 Betrieben keine große Bedeutung hat, obwohl sie wie keine andere eine demokratische Teilhabe an wirtschaftlichen Prozessen und eine moderne, nachhaltige Form des Wirtschaftens ermöglicht. 

 

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