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DEGP ein Genossenschaftsverband schreibt Geschichte

Wer bis 1990 in Deutschland eine Genossenschaft gründen wollte hatte eigentlich keine Wahl, mit welchem Genossenschafts- oder Prüfungsverband er oder sie zusammenarbeiten wollte. Ob man nun zusammenpasste oder nicht, man hatte einfach keine Wahl. Der Grund: Die drei Großverbände hatten den „Markt“ untereinander aufgeteilt und bestimmten die Regeln. Diese Regeln waren auch einfach, aber wirksam. Je nach Art und Sitz einer Genossenschaft wurde festgelegt, welchen der drei Organisationen man angehören musste:

Man gehörte entweder zu den Verbänden von Raiffeisen, der Wohnungswirtschaft oder dem Konsum. Intern wurde näheres vereinbart und nach außen strikt eingehalten. Man könnte durchaus von einem „Oligopol“ sprechen. Und wer das kennt, weiß, was daraus folgt …

Heute ist das ganz anders und jeder, jede Genossenschaft hat Wahlfreiheit und kann zwischen recht vielen Verbänden wählen. Es herrscht guter „Wettbewerb“. 

Das macht für Genossenschaften viel Sinn, denn eine Mitgliedschaft in einem Genossenschafts- und Prüfungsverband basiert auf Vertrauen, Preisbewusstsein und ob die „Chemie“ zwischen den Menschen stimmt.

Unter diesem Gesichtspunkt der Selbstverantwortung und Selbstorganisation lässt sich auch die gesetzlich vorgeschriebene Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfungsverband einigermaßen erträglich gestalten,“ so ein Vorstandsmitglied der Deutschen Datenschutz Genossenschaft eG.

Und wer waren nun diese „Verursacher“, dass in Deutschland eine (verbandliche) Wahlfreiheit für Genossenschaften entstand? Man mag es kaum glauben und schweigt es gern „weg“. Es waren ostdeutsche Genossenschaften des Handwerks, deren Vorstände und Mitglieder, die einfach nicht bereit waren, sich dieser Situation anzupassen.

Alles lief in der „Vereinigung“ von West und Ost, genauso, wie man das in West vorgab. Und leicht nachvollziehbar, was alles unternommen wurde, um diese Uneinsichtigkeit des Ostdeutschen „Widerstandes“ zu korrigieren.

Dem damals liberal aufgestellten Wirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt muss Anerkennung gezollt werden, diesem inzwischen gegründeten Verband ostdeutscher Handwerksgenossenschaften (Prüfungsverband deutscher Produktivgenossenschaften e.V.) – pvdp – das „Prüfungsrecht“ Anfang 1991 verliehen zu haben.

Diese Handwerksgenossenschaften haben in der Tat ein „Stück deutsche Genossenschaftsgeschichte – im positiven Sinne – geschrieben.

Aus dem zunächst „handwerklichen“ orientierten und auf Sachsen-Anhalt ausgerichtet Verband hat sich bis heute ein Verband entwickelt, der:

  • Alle Bereiche des Genossenschaftswesens umfasst, ausgenommen Banken und Versicherungen
  • In ganz Deutschland tätig ist
  • Aus „Tradition“ aufgeschlossen ist für Innovationen und neue Genossenschafts-Modelle
  • Preisbewusst ist, denn darüber entscheiden die Mitglieder gemeinsam
  • Nicht dem genossenschaftlichen Spitzenverband DGRV (Raiffeisen) oder GdW (Gesamtverband der Wohnungswirtschaft) angehört, sondern einem unabhängigen Spitzenverband (MMWCoopGo Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft e.V.)

Im Jahre 2016 wurde der Name des Verbandes geändert. Er heißt seitdem: DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. Zwischen 2017 und 2022 kooperierte die DEGP mit der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V. bei der Gründung von CoopGo Genossenschaften und der Plattform für Kooperativen. Diese Zusammenarbeit wurde inzwischen beendet.

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3 Kommentare.

  • […] Bis etwa 1990/91, also in etwa zeitgleich zur deutschen Wiedervereinigung, hatten die Genossenschaften im Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zu einem Genossenschafts- oder Prüfungsverband im Prinzip keine Wahl. Je nach Charakteristik und Sitz der Genossenschaft war eine Genossenschaft entweder dem ländlichen und gewerblichen Genossenschaftswesen (DGRV), dem wohnungsgenossenschaftlichen Verbandswesen (GdW) oder dem Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) zugeordnet. In Fachkreisen wurde kritisch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um oligopolartige Strukturen mit entsprechenden Nachteilen handelte. Heute hingegen verfügen Genossenschaften über Wahlfreiheit, wodurch ein wünschenswerter Wettbewerb zwischen den Genossenschaftsverbänden ermöglicht werden soll. Ursächlich für diese Gewährung von Wahlfreiheit waren im Übrigen Initiativen zur Aufhebung einer….2 […]

  • […] wurde von der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder igenos in Zusammenarbeit mit dem DEGP DEUTSCH EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFTS- UND PRÜFUNGSVERBAND EV und dem CoopGo Bund e.V. Bundesverband der freien Genossenschaften und Kooperativen entwickelt. Der […]

  • […] stellt die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung. Die Dienstleistung wurde zunächst von “DEGP Genossenschaften für DEGP Genossenschaften” und dem CoopGo Verbund entwickelt. Grundsätzlich steht das […]

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